Eine historische Betrachtung von Karl Bauer
Die Donaufähren als schwimmende Brücken
25. April 2019, 14:02 Uhr aktualisiert am 25. April 2019, 14:02 Uhr
Von
Redaktion Landkreis Straubing-Bogen
Die Überfahrten werden seit alters her als Farm, Urvar, Urfahr oder Ufer bezeichnet. Das Recht zur Überfahrt hat wohl ursprünglich dem Herzog zugestanden und ist von diesem an Ministerialen und später auch an Bürger gegen Zahlung verliehen worden. Urkundlich nachgewiesen sind diese Farm-Rechte seit dem Spätmittelalter. So kaufte Abt Ulrich von Metten 1304 das Farmrecht bei Wischlburg von Wolfhard von Loham.
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