Quarantäne für Ungeimpfte

Passau verschärft Regeln für Reiserückkehrer


Die Stadt Passau verschärft ihren Corona-Kurs. Reiserückkehrer, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen sich von Mittwoch an in Quarantäne begeben.

Die Stadt Passau verschärft ihren Corona-Kurs. Reiserückkehrer, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen sich von Mittwoch an in Quarantäne begeben.

Von mit Material der dpa

Die Stadt Passau hat ihre Corona-Maßnahmen verschärft: Von Mittwoch an müssen sich sämtliche Rückkehrer von einer Auslandsreise, die nicht geimpft und nicht genesen sind, in eine 14-tägige Quarantäne begeben.

Diese können sie frühestens nach fünf Tagen mittels eines negativen Testnachweises verlassen. Die Regel gilt nach Angaben der Stadt ausdrücklich nicht nur für Rückkehrer aus Hochrisiko- und Virusvariantengebieten. Grund dafür ist die Sieben-Tage-Inzidenz, die am Dienstag am dritten Tag in Folge die 100er-Marke überschritten hatte. Kontrollen werde es nicht geben, sagte eine Sprecherin. Sollte ein Reiserückkehrer, der sich nicht in Quarantäne begeben hatte, positiv auf Corona getestet werden, müsse er ein Bußgeld bezahlen.

Dem Gesundheitsamt nach ist ein Großteil der Neuinfektionen in Passau auf ungeimpfte Urlaubsrückkehrer zurückzuführen. Von zwölf Corona-Patienten, die zurzeit im Passauer Klinikum behandelt würden, hätten zehn keinen Impfschutz. Oberbürgermeister Jürgen Dupper (SPD) verwies darauf, dass ein Großteil der Passauer einen vollständigen Impfschutz nachweisen könne. Es sei schwer vermittelbar, dass alle Bürger "wegen der Unbedachtheit von einigen Personen erneut Einschränkungen hinnehmen müssen".

Den bayernweit gültigen Regeln nach ist bei einer Inzidenz von über 100 an drei Tagen in Folge unter anderem in Gottesdiensten der Gesang verboten sowie in Schulen Wechselunterricht angesagt, sofern beim Präsenzunterricht der Abstand von eineinhalb Metern nicht eingehalten werden kann. Die strenge Regel für Reiserückkehrer gilt via Allgemeinverfügung für die Stadt Passau. Diese schränkt auch die Zahl der ungeimpften und nicht genesenen Besucher bei privaten Feiern ein.