PI Vilshofen

Betrunkener verursacht Unfall und flüchtet


Hier finden Sie aktuelle Polizeimeldungen der PI Vilshofen. (Symbolbild)

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Von Polizei

Am Donnerstagabend ist ein Betrunkener in der Vilshofener Straße in Aunkirchen gegen eine Hausmauer gekracht, hat seinen Wagen stehen gelassen und ist einfach zu Fuß weitergegangen. Als Besitzer konnten Polizeibeamte einen 26-Jährigen ermitteln, der ganz in der Nähe wohnt. Als sie ihn zu Hause aufsuchten, war er sturzbetrunken. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Passau wurde eine Blutentnahme angeordnet und der Führerschein des Mannes sichergestellt, er musste auch eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Das Fahrzeug konnte vor Ort verbleiben, der Schaden an der Hausmauer muss erst noch bewertet werden.

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Vilshofen: Unfallflucht geklärt

Am Donnerstagvormittag hat ein 82-Jähriger auf einem Parkplatz im Hösamer Feld einen geparkten Wagen angefahren und ist dann einfach geflohen. Er wurde aber von einem Zeugen beobachtet, der sich auch das Kennzeichen des 82-Jährigen notiert hat. Er wurde angezeigt. Der Schaden liegt bei rund 2.000 Euro.

Aldersbach: Münzautomaten aufgebrochen

Ein Unbekannter hat in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag an einer Waschanlage in der Hösamer Straße mehrere Münzautomaten aufgebrochen. Tatzeit war laut der Videoüberwachung gegen 1.30 Uhr. Der Täter hebelte mehrere Wasch- und Staubsaugerautomaten auf. Außerdem gelangte er in den Geldwechselraum sowie in weitere Räume der Autowaschanlage. Dort brach er mehrere Behältnisse auf und stahl weitere Münzbehälter. Der Gesamtschaden liegt im mittleren vierstelligen Bereich. Die Polizei bittet unter der Telefonnummer 08541/96130 um Hinweise.

Vilshofen: Betrugsmasche via Telefon

Im Vilshofener Raum wurden am Donnerstag mehrere Betrugsanrufe gemeldet. Teilweise war die Masche mit dem "Unfall eines Kindes", auch gab es Nachrichten über Messengerdienste von angeblichen Söhnen und Töchtern, die eine neue Nummer hätten, und eine Rechnung bezahlt haben wollten. In einem Fall kam es auch letztlich zu einer Geldüberweisung eines vierstelligen Betrages. Ob dieses Geld von der Bank wieder zurückgeholt werden kann, ist noch nicht klar. Eventuell gibt es Ermittlungsansätze bezüglich des Empfängerkontos. Wiederholt wird darauf hingewiesen, in solchen Fällen kein Geld zu überweisen. Bei verdächtigen Anrufen soll die Polizei verständigt werden.