Krisenstab schafft Kapazitäten

Weitere Intensivbetten am Klinikum Erding


Intensivbetten werden zur Zeit Mangelware. Deshalb hat der Landkreis Erding nun nachgerüstet.

Intensivbetten werden zur Zeit Mangelware. Deshalb hat der Landkreis Erding nun nachgerüstet.

Von Redaktion Moosburg

Zu den bestätigten Covid-19-Fällen im Landkreis Erding sind von Mittwoch auf Donnerstag 119 neue Fälle - im Alter zwischen 0 und 79 Jahren hinzugekommen. Die Zahl der bestätigten Fälle steigt damit auf 9.573.

Die neuen Fälle stammen aus folgenden Städten, Märkten und Gemeinden: Berglern 1, Bockhorn 5, Buch am Buchrain 2, Dorfen 13, Eitting 7, Erding 15, Finsing 5, Fraunberg 7, Hohenpolding 1, Inning am Holz 1, Isen 5, Kirchberg 3, Langenpreising 2, Lengdorf 5, Moosinning 2, Neuching 6, Pastetten 1, St. Wolfgang 6, Steinkirchen 2, Taufkirchen 17, Wartenberg 11, Wörth 2.

Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Erding auf 100.000 Einwohner betrug am Donnerstag nach offiziellen Angaben des RKI 257,0 (Vortag: 317,5). Dieser Wert spiegelt jedoch nicht den reellen Inzidenzwert wider - aufgrund eines technischen Übertragungsfehlers beim LGL wurden die Zahlen vom Mittwoch vom RKI nicht eingespeist. Die reelle 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Erding liegt nach wie vor auf einem Wert von über 300. Die Zahl der Genesenen steigt auf 8.775. Damit gelten derzeit 676 Personen als infiziert. In Quarantäne befinden sich derzeit 1.174 Personen.

Laut Bayerischem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) gab es mit Stand vom Mittwoch in den vergangenen sieben Tagen in Bayern 534 hospitalisierte Fälle und 488 Covid-19-Erkrankte auf Intensivstation. Im Klinikum Landkreis Erding werden derzeit 20 Covid-Patienten behandelt, 13 auf der Isolierstation und sieben auf der Intensivstation (sechs beatmet).

Dr. Rainald Kaube, der Ärztliche Leiter Krankenhauskoordinierung, berichtet aus dem Krisenstab: "Ich kann nur jedem dringend empfehlen, sich impfen zu lassen, sofern keine medizinischen Gründe dagegen sprechen, bzw. sich eine Auffrischungsimpfung zu holen. Die Impfung ist das Einzige, das jeden Einzelnen davor schützt, mit einem schweren Verlauf auf der Intensivstation behandelt werden zu müssen. Und je mehr geimpft sind, je mehr sich auch jetzt noch impfen lassen, desto eher können wir auf eine Entspannung auf den Intensivstationen hoffen."

Nicht zuletzt ist die Impfung nun für viele Bereiche, die nur noch nach 2G öffnen dürfen, eine Voraussetzung. Wer beispielsweise Silvester auf eine Veranstaltung gehen möchte, muss jetzt mit der Erstimpfung beginnen, um am 31. Dezember den vollen Impfschutz erreicht zu haben und unter die 2G-Regelung zu fallen.

Stufenregelung für das Klinikum festgelegt

Für das Klinikum Landkreis Erding haben Landrat Martin Bayerstorfer, Vize-Landrat Franz Hofstetter und der Krisenstab eine Stufenregelung festgelegt. Die erste Stufe wird seit Donnerstag bereits umgesetzt: Dabei werden drei Betten auf der Überwachungsstation wieder umgewidmet und mit Beatmungsgeräten versehen, sodass zusätzlich zu den zehn regulären Intensivbetten drei weitere hinzukommen. "Damit erhöhen wir die Kapazität im Klinikum Erding um fast 30 Prozent", so Landrat Martin Bayerstorfer.

"Unsere oberste Priorität ist die Versorgung aller Bürgerinnen und Bürger im Landkreis, und dafür ergreifen wir sämtliche notwendigen Maßnahmen. So sichern wir die Notfallversorgung, egal, ob ein Patient mit einer Covid-19-Erkrankung auf die Intensivstation muss, oder mit einer anderen Erkrankung." Täglich wird geprüft, wie sich die Situation entwickelt, um frühzeitig weitere Vorkehrungen treffen zu können.

Im Landkreis Erding wurden mittlerweile 171.495 Impfungen verabreicht. 87.900 Menschen im Landkreis sind bereits vollständig geimpft, das sind rund 63,7 Prozent der Bevölkerung des Landkreises. Bei den Über-Zwölfjährigen liegt die Impfquote bei 71,9 Prozent.

Diese Regeln gelten derzeit beim Sport

Aktuell gilt bei Sport die 2G-Regelung noch nicht. Die derzeitigen Regelungen bezüglich Sport sind:

  • Innen: 3G
  • Innen: FFP2-Maskenpflicht (Ausnahme: Sportler während Sportausübung)
  • Maskenpflicht für Zuschauer am festen Sitz- bzw. Stehplatz: ohne Abstand Maskenpflicht; mit Abstand keine Maskenpflicht
  • Kontaktdatenerfassung: nur bei Sportveranstaltungen mit über 1.000 Besuchern