Strenge Auflagen vom Landratsamt
Querdenker am Viehmarktplatz
17. Dezember 2020, 16:39 Uhr aktualisiert am 17. Dezember 2020, 20:08 Uhr
Von
Karin Alt und Thomas Brandl
Die sogenannten Querdenker dürfen sich am Freitag Nachmittag auf dem Viehmarktplatz versammeln. Das Landratsamt hat für die Veranstaltung strenge Auflagen erteilt. Die Verwunderung in der Öffentlichkeit ist jedoch groß, warum sie überhaupt stattfinden darf. Versammlungs- und Meinungsfreiheit seien wie die Glaubensfreiheit ein hohes Gut, erklärte dazu Landrat Helmut Petz am Rande des Jahresabschlussgesprächs mit Pressevertretern.
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