Einsparpotenzial

Offizielles vom Landratsamt Freising gibt es bald nur noch online

Das Amtsblatt des Landkreises Freising wird künftig ausschließlich im Internet veröffentlicht: "Eine Veröffentlichung in einem regelmäßig erscheinenden Druckwerk findet nicht mehr statt."


Der Kreisausschuss hat beschlossen, amtliche Bekanntmachungen wie etwa die Kraftloserklärung eines abhandengekommenen Sparbuchs nicht mehr in der Heimatzeitung, sondern nur noch auf der Homepage des Landkreises Freising zu veröffentlichen.

Der Kreisausschuss hat beschlossen, amtliche Bekanntmachungen wie etwa die Kraftloserklärung eines abhandengekommenen Sparbuchs nicht mehr in der Heimatzeitung, sondern nur noch auf der Homepage des Landkreises Freising zu veröffentlichen.

Wenn die Müllabfuhr-Gebühren erhöht werden, ein Schul- oder Wasserzweckverband seine Haushaltssatzung verabschiedet hat, wenn die Anmeldung für die Berufs- oder Fachoberschule bevorsteht oder wegen einer drohenden Tierseuche Schutzmaßnahmen angeordnet werden müssen, dann ist das vom Landratsamt "amtlich" bekanntzugeben. Bislang erfolgt dies in der Heimatzeitung. Künftig wird das "Amtsblatt des Landkreises Freising" jedoch nur noch im Internet veröffentlicht.

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