Falscher Polizist
Landgericht muss Freispruch eines Freisingers prüfen
22. März 2022, 17:51 Uhr aktualisiert am 22. März 2022, 19:58 Uhr
Von einem "wiederholten Verhaltensmuster des Angeklagten gegenüber Frauen" ist in der Berufungsbegründung der Staatsanwaltschaft die Rede. Tatsächlich ist der 35-jährige Freisinger, der sich seit Montag wegen sexueller Nötigung, gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung vor dem Landgericht verantworten muss, für einen nahezu identischen Vorfall im Oktober 2020 bereits zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden - nur dass es sich um eine andere Frau gehandelt hat.
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