Tennisverbot
Für Hoynatzky unverhältnismäßig
24. Februar 2021, 9:14 Uhr aktualisiert am 24. Februar 2021, 20:52 Uhr
Von
Sylvia Stadler
Der Bayerische Tennis-Verband (BTV) hat gemeinsam mit dem TC RW Gerbrunn beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) am 7. Dezember einen Eilantrag zur Aufhebung des Tennisverbots gestellt. Gleichzeitig wurde ein Normenkontrollantrag eingereicht, der grundsätzlich die teilweise Rechtmäßigkeit der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung überprüfen sollte.
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