Weiher am Schilderwald
Anwalt empfiehlt Berglern Bündel an Maßnahmen
21. Mai 2022, 9:15 Uhr aktualisiert am 21. Mai 2022, 9:15 Uhr
Von
Bernd Spanier
Aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofs muss sich auch die Gemeinde Berglern mit der Verkehrssicherungspflicht von Badegewässern auseinandersetzen - im konkreten Fall mit dem hiesigen Weiher. Die Gemeinde hat zu einem Drittel den Weiher der Familie Gutbrod gepachtet, um für die Bürger eine Bademöglichkeit zu schaffen. Die restlichen zwei Drittel sind von Fischern gepachtet.
Jetzt weiterlesen mit
- alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
- als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
- einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat
Bereits Abonnent? Hier anmelden