Überschwemmungsgebiete an der Abens
Stadtrat hat keine Einwände gegen Festsetzungen zu hundertjährlichem Hochwasser
8. Februar 2021, 15:09 Uhr aktualisiert am 8. Februar 2021, 15:09 Uhr
Von
Georg Hagl
Zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes an der Abens hat der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung keine Einwände geäußert und diesen formellen Punkt einstimmig durchgewunken. Bei der Abens handelt es sich bekanntlich um ein Gewässer II. Ordnung. Im Landkreis Kelheim liegen die Fluss-Kilometer 28,2 bis 58,1.
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