Einrichtungsbezogene Impfpflicht ab 15. März
Bislang keine Kündigungen in Kliniken im Landkreis Kelheim
24. Januar 2022, 17:30 Uhr aktualisiert am 24. Januar 2022, 17:30 Uhr
Von
Thomas Brandl
Nicht einmal mehr zwei Monate, dann gilt in Deutschland eine Impfpflicht in Gesundheits-, Pflege- und Betreuungseinrichtungen. Bis 15. März müssen Beschäftigte in solchen Einrichtungen einen Impf- oder Genesenennachweis erbringen. Damit will der Gesetzgeber Patienten und Pflegebedürftige besser vor einer Covid-19-Infektion schützen, lautet die Begründung.
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