Wer nicht räumt, haftet

Privatleute müssen Räum- und Streupflicht nachkommen


Anwohner müssen Geh- und Radwege räumen und streuen. Privatleute können das selbst tun oder einen Dienstleister beauftragen. (Ar

Anwohner müssen Geh- und Radwege räumen und streuen. Privatleute können das selbst tun oder einen Dienstleister beauftragen. (Archivfoto) 

Schnee und Eis auf Fahrbahn und Gehwegen sind gefährlich, deswegen müssen Bauhof - bei öffentlichen Straßen - und Privatpersonen - bei Gehwegen vor ihrem Grundstück - ihrer Räum- und Streupflicht nachkommen. Hier sieht Bürgermeister Alfred Holzner mit Sorge, dass die Bürger ihre Pflicht immer weniger ernst nehmen. Das kann im schlimmsten Fall auch schlecht für den Grundstückseigentümer ausgehen.

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