Wer nicht räumt, haftet
Privatleute müssen Räum- und Streupflicht nachkommen
27. Januar 2021, 12:37 Uhr aktualisiert am 27. Januar 2021, 16:52 Uhr
Schnee und Eis auf Fahrbahn und Gehwegen sind gefährlich, deswegen müssen Bauhof - bei öffentlichen Straßen - und Privatpersonen - bei Gehwegen vor ihrem Grundstück - ihrer Räum- und Streupflicht nachkommen. Hier sieht Bürgermeister Alfred Holzner mit Sorge, dass die Bürger ihre Pflicht immer weniger ernst nehmen. Das kann im schlimmsten Fall auch schlecht für den Grundstückseigentümer ausgehen.
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