Recycling-Gewerbe erhitzt Gemüter

Marktgemeinderat, Antragsteller und Nachbarn uneins


Bauschutt darf auf dem Betriebsgelände in Jellenkofen gelagert, jedoch nicht geschreddert werden, entschied der Gemeinderat.

Bauschutt darf auf dem Betriebsgelände in Jellenkofen gelagert, jedoch nicht geschreddert werden, entschied der Gemeinderat.

Von Redaktion Rottenburg

Der Antrag eines ortsansässigen Unternehmers auf Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Behandlung und zeitweiligen Lagerung nicht gefährlicher Abfälle/Bauschutt und einer Altholz-Recycling-Anlage im Gewerbegebiet Jellenkofen beschäftigte nicht nur den Marktgemeinderat.

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