"Typ Protzer"

19-Jähriger wegen Falschgeld vor Landshuter Gericht


Mit dem Falschgeld wollte er nur einen Glastisch dekorieren, meinte der Angeklagte.

Mit dem Falschgeld wollte er nur einen Glastisch dekorieren, meinte der Angeklagte.

Von Redaktion Landshut Stadt

Er ist der "Typ Protzer, der ein bisschen angeben will". Absolut nachvollziehbar war für Verteidiger Hans Jeromin die Einlassung seines Mandanten am Dienstag vor dem Amtsgericht Landshut, er habe sich Falschgeld im Internet bestellt, um einen Glastisch damit zu dekorieren. Zu Recht wies Jeromin darauf hin, dass der bloße Besitz nicht strafbar ist. Das Schöffengericht sah es nach der Beweisaufnahme jedoch als erwiesen an, dass der 19-Jährige das Falschgeld auch in den Verkehr gebracht hat: Bei einer Verfolgungsjagd in Deggendorf war einem vor Polizisten Flüchtenden ein Bündel mit Geldscheinen aus der Jackentasche gefallen, darunter Blüten des Angeklagten. Unter Einbeziehung einer früheren Strafe verurteilte das Gericht den 19-Jährigen wegen Geldfälschung zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Diese wurde laut Richter Stefan Kolb "gerade noch" zur Bewährung ausgesetzt.

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