Marktgemeinderat
Angepasste Hebesätze für den Markt Pilsting vorgestellt
13. November 2024, 14:36 Uhr
Von
Monika Behrens
Die Grundsteuer A, für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, wird auf 440 von Hundert (v. H.) festgelegt und die Grundsteuer B, für Grundstücke, auf 240 v. H. "Wir haben versucht, einen Vorschlag zu erarbeiten, der für alle möglichst gerecht ist. Ganz gerecht kann er nicht sein, es wird immer Personen geben, die mehr und andere, die weniger zahlen müssen. Das ist uns klar", betonte Hiergeist.
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