Corona-Hotspot
Das gilt ab morgen im Kreis Dingolfing-Landau
24. November 2021, 13:29 Uhr aktualisiert am 24. November 2021, 14:00 Uhr
Am Dienstag hat der Freistaat hat am Dienstag wegen der hohen Corona-Zahlen und der damit verbundenen hohen Auslastung der Krankenhäuser neue Corona-Regeln beschlossen. Zusätzlich wurden für Hotspot-Regionen mit Inzidenzen über 1.000 weitere Verschärfungen angekündigt. Da der Landkreis Dingolfing-Landau bereits über dem Grenzwert liegt, gelten dort ab Donnerstag die verschärften Regeln für Corona-Hotspots.
Bereits in ganz Bayern gelten seit heute neue Regeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Dazu gehören unter anderem landesweite Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte, die Schließung von Clubs und Bars und eine fast flächendeckende 2G-Regelung. Mehr dazu lesen Sie hier: Verschärfte Corona-Regeln in Bayern in Kraft
Das RKI weist für den Landkreis Dingolfing-Landau am Mittwoch eine Inzidenz von 1.080 aus. Daher gelten dort ab Donnerstag verschärfte Lockdown-Maßnahmen, wie das Landratsamt am Mittwoch mitteilte.
Die Beschränkungen im Überblick:
- Sämtliche Einrichtungen und Veranstaltungen, die bisher Zugangsbeschränkungen nach 2G plus/2G/3G plus/3G unterlagen, sind ab dann geschlossen. Das bedeutet insbesondere die Schließung von Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen, der Gastronomie, von körpernahen Dienstleistungen (ausgenommen Friseure), Sport- und Kulturstätten. Abholung und Lieferung insbesondere in der Gastronomie ist weiterhin erlaubt.
- Übernachtungen in Hotels sind nur für nichttouristische Zwecke erlaubt. Bei einer Übernachtung muss die Bestätigung des Arbeitgebers vorgelegt werden.
- Außerschulische Bildungsangebote einschließlich der beruflichen Aus-, Fort und Weiterbildung sowie Musikschulen, Fahrschulen und der Erwachsenenbildung sind mit Ausnahme von Prüfungen in Präsenz untersagt.
- Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet, es gilt aber eine Kundenbegrenzung auf einen Kunden je 20 Quadratmeter Ladenfläche.
- Medizinische, therapeutische und pflegerische Leistungen bleiben weiterhin ohne Zugangsbeschränkung zugänglich.
- Der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und anderen Sportstätten sind untersagt.
- Unberührt bleibt der Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler sowie der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader, soweit die Anwesenheit von Zuschauern ausgeschlossen ist und Zutritt zur Sportstätte nur solche Personen erhalten, die für den Wettkampf- oder Trainingsbetrieb oder die mediale Berichterstattung erforderlich sind.
- Bibliotheken, Archive und Kulturstätten wie Museen, Theater und Kinos bleiben geschlossen.
- Auch Freizeitparks, Spielhallen, Bäder und andere Freizeiteinrichtungen müssen geschlossen werden.
Der Hotspot-Lockdown gilt in einem Landkreis, bis der Inzidenzwert fünf Tage in Folge wieder unter 1.000 liegt.