Plattling

Wasserstreit: Vergleichsvorschlag liegt auf dem Tisch


Von Konrad Kellermann

Noch ist nichts entschieden, doch Plattlings Bürgermeister Erich Schmid ist sich sicher: Der Stadtrat wird in seiner Sitzung am 24. Oktober dem Vergleichsvorschlag des achten Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes in München folgen - und hoffentlich auch der Freistaat Bayern.

Eigentlich, so lautet ein Bescheid des Landratsamtes Deggendorf vom November 2016, soll Ende 2021 die Tiefenwasserentnahme durch die Stadtwerke Plattling beendet werden. Jährlich rund 400.000 Kubikmeter Tertiärgrundwasser werden dem Nitrat-belasteten Plattlinger Quartärgrundwasser (600.000 Kubikmeter) derzeit jährlich beigemischt. Nur noch eine Gesamt-Tiefenwasserentnahme von 2,15 Millionen Kubikmeter sollten der Stadt Plattling zugestanden werden.

Der achte Senat des Verwaltungsgerichtshofs sah zwar in der Sache das Landratsamt und damit den Freistaat Bayern im Recht, denn das Tertiärgrundwasser sei wie im Landesentwicklungsplan für absolute Notfälle vorzuhalten. Dennoch sei der Bescheid des Landratsamtes rechtlich bedenklich, weil zu kurze Fristen gesetzt wurden, die einen normalen Rechtsweg mit (maximal) drei Instanzen nicht berücksichtigen.

Im Vergleichsvorschlag werden der Stadt nun 3,26 Millionen Kubikmeter Tiefengrundwasser in den Jahren 2017 bis 2024 zugestanden (jährlich maximal 500.000 Kubikmeter). Danach muss eine andere Lösung für die Wasserversorgung gefunden sein. Im Gegenzug verpflichtet sich die Stadt, keinen weiteren Antrag auf Tiefengrundwasser mehr zu stellen. Spätestens ab 2025 muss die Wasserversorgung für Plattlings Bürger dann auf neuen Beinen stehen, ob mit einem Waldwasser-Bezug oder einer eigenen Aufbereitungsanlage für das Quartärwasser.

Ein Widerruf des Vergleichs ist bis zum 31. Oktober 2018 möglich.