Rauschgiftverfahren am Landgericht
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10. Juni 2019, 14:14 Uhr aktualisiert am 10. Juni 2019, 14:14 Uhr
Angeklagt war bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Um es vorwegzusagen: Es gab keinen bewaffneten Rauschgifthandel in Deggendorf, so wie es die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift gegen einen 28-jährigen Anlagenmechaniker formuliert hatte. Folgendes war geschehen: Die Mutter des Angeklagten fand am 1. Januar dieses Jahres beim Saubermachen im Zimmer ihres Sohnes eine ihr fremde Tasche mit Haschisch und Marihuana sowie ein Vakuumiergerät mit Folien und zwei Feinwaagen. Weiter soll eine schussbereite Gaspistole mit einem Neunschussmagazin in direkter Zugriffsnähe zu den Betäubungsmitteln, wie es im Juristendeutsch heißt, gelegen haben.
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