Testzentrum Osterhofen

Kostenlose Corona-Tests noch bis 10. Oktober


Auch nach dem 11. Oktober kann sich jeder auf Corona testen lassen. Allerdings ist es für die meisten Personen kostenpflichtig.

Auch nach dem 11. Oktober kann sich jeder auf Corona testen lassen. Allerdings ist es für die meisten Personen kostenpflichtig.

Einfach mal zum Testen gehen, um eine Eintrittskarte für Sport- und Freizeitveranstaltungen oder für Familientreffen zu haben, müssen sich Ungeimpfte in Zukunft genauer überlegen. Bislang hat der Staat die Kosten dafür übernommen. Doch ab 11. Oktober müssen Testwillige selbst dafür ins Portemonnaie greifen. Allerdings gibt es auch Ausnahmen für einen kleinen Teil der Bevölkerung.

Bei Veranstaltungshinweisen ist derzeit ein Zusatz inklusive: Es gelten die 3-G-Regeln. Geimpft - Genesen oder eben Getestet. Sicherlich, auch über den 11. Oktober hinaus ist das Osterhofener Testzentrum geöffnet, doch die meisten werden den Covid-Test aus eigener Tasche zahlen. Nur noch bestimmte Personengruppen haben Anspruch auf eine kostenlose Testung.

Auch nach dem 11. Oktober kann sich jeder auf Corona testen lassen. Allerdings ist es für die meisten Personen kostenpflichtig.

Auch nach dem 11. Oktober kann sich jeder auf Corona testen lassen. Allerdings ist es für die meisten Personen kostenpflichtig.

Personen, die weiterhin kostenlos getestet werden

Darunter fallen zum Beispiel Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder in den letzten drei Monaten vor der Testung das zwölfte Lebensjahr vollendet haben. Denn für diese Altersgruppe gibt es keine Impfempfehlung. Genauso verhält es sich bei Schwangeren oder bei Personen, denen aus medizinischen Gründen keine Möglichkeit zur Impfung gegeben ist. Zudem weiter kostenbefreit sind Bürger, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von neuen Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 teilnehmen. Und noch eine Aufweichung gibt es.

Noch bis 31. Dezember 2021 sind Personen kostenbefreit, die beim Test das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder Studierende sind, bei denen eine Schutzimpfung mit anderen als denen vom Paul-Ehrlich-Institut genannten Impfstoffen erfolgt ist.

Es besteht eine Nachweispflicht

Doch alleine zu behaupten, man sei von einer Impfung ausgenommen reicht nicht. Als Nachweis sind ein Lichtbilderausweis sowie Nachweis, zum Beispiel für medizinische Kontraindikation oder über eine Schwangerschaft vorzulegen. Der Anspruch auf kostenlose Testung, beispielsweise vor Antritt eines Kuraufenthaltes oder Aufnahme in einer Rehabilitationseinrichtung, bleibt unverändert.

Alle nicht mehr anspruchsberechtigten Personengruppen können sich natürlich weiterhin im Osterhofener Testzentrum oder einem der anderen Anbieter testen lassen. Allerdings nur gegen sofortige Bezahlung. Wie teuer künftig eine Testung ist, steht derzeit noch nicht fest. Eine Registrierung ist weiterhin online möglich.