Brauchbarkeitsprüfung
Alle Hunde haben das Klassenziel erreicht
30. August 2020, 14:07 Uhr aktualisiert am 30. August 2020, 14:07 Uhr
Von
Rolf Schwinger
Ein Jagdhund darf erst dann seine "Arbeit" machen, wenn er die Brauchbarkeitsprüfung besteht nach den Bestimmungen des Bayerischen Jagdgesetzes. Sieben Hunde von Jägern aus der Kreisgruppe Deggendorf des Bayerischen Jagdverbandes haben nun diese anspruchsvolle Prüfung nach Abschluss der Vorbereitung bestanden.
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