Verwalter meldet
Das ist Stand der Dinge bei der Gruber Gruppe im Kreis Cham
25. November 2024, 16:10 Uhr
Die Löhne sind gesichert, welche Bauvorhaben die Gruber Gruppe fortführt, muss aber noch geprüft werden. Soweit die Einlassungen von Dr. Hans-Peter Lehner, Verwalter der vorläufigen Insolvenz der Gruber Firmengruppe. Die Informationen zum Stand der Dinge gab er am Montag in einer Pressemitteilung bekannt.
Darin geht Lehner noch einmal chronologisch auf die vergangene Woche ein. Beginnend mit Montag, als die Geschäftsleitung der Firmen Gruber Holzbau-Innenausbau GmbH und Gruber Holzwerke GmbH beim Insolvenzgericht Regensburg Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellte. Die weiteren Unternehmen der Gruppe haben dann im Laufe der Woche ebenfalls Insolvenzantrag gestellt. Im Unternehmensverbund sind demnach 270 Arbeitnehmer beschäftigt.
Insolvenzgeld sichert drei Monate Entgeltansprüche
Der vorläufige Insolvenzverwalter war am vorigen Dienstag mit seinem Team vor Ort in Bernried und hatte eine ausführliche Besprechung mit der Geschäftsleitung. Hierbei wurden die notwendigen Erstmaßnahmen abgestimmt. Was dabei herauskam: Die Belegschaft habe noch am 15. November Löhne und Gehälter für den Oktober 2024 ausbezahlt bekommen. Für die Monate November, Dezember und Januar werden die Entgeltansprüche durch das Insolvenzgeld abgedeckt, heißt es in der Pressemitteilung.
Kanzlei prüft bestehende Aufträge
Am vorigen Donnerstag fand eine Betriebsversammlung für alle Mitarbeiter der Gruber Gruppe statt. In einer bewegenden Rede schilderte Gerhard Gruber die Gründe, die letztlich zum Insolvenzantrag geführt hätten: Dies sind gestiegene Bauzinsen sowie höhere Rohstoffkosten. Sie hätten zu einem signifikanten Auftragsrückgang geführt. Im Anschluss daran habe der vorläufige Insolvenzverwalter die Grundzüge einer Insolvenzgeldvorfinanzierung erläutert und Fragen der Belegschaft beantwortet.
Die Kanzlei des vorläufigen Insolvenzverwalters habe bereits die Zustimmung zu einer Insolvenzgeldvorfinanzierung bei der Agentur für Arbeit beantragt. "Parallel hierzu wurde begonnen, die bestehenden Aufträge nachzukalkulieren, um zu entscheiden, welche Bauvorhaben fortgeführt werden können." Es könnten nur solche fortgeführt werden, bei denen sich keine Überzahlung über den aktuellen Bautenstand ergeben, so Dr. Lehner. Parallel hierzu müssten eine Belieferung mit Material und der Einsatz erforderlicher Subunternehmer gewährleistet sein.