Nicht alle Rodinger Gastronomen machen mit
Auf die Terrasse, fertig, los
18. Mai 2020, 17:46 Uhr aktualisiert am 18. Mai 2020, 17:46 Uhr
Von
Josef Heigl
Desinfizieren, Abstand halten, Name und Telefonnummer hinterlegen - die Auflagen sind kernig. Doch anders will der Gesetzgeber eine Öffnung der Gastronomie nicht dulden. Vorerst ist ausschließlich Terrassen- und Biergartenbetrieb möglich, schon mittags und abends nur bis 20 Uhr.
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