Stadtrat Bad Kötzting

Verfahren für Holhut-Gelände abgeschlossen


Auf dem Holhut-Gelände in Bad Kötzting gilt nun Baurecht für einen Supermarkt.

Auf dem Holhut-Gelände in Bad Kötzting gilt nun Baurecht für einen Supermarkt.

Acht Jahre sind ins Land gegangen, seitdem Josef Saller das Holhut-Gelände in Bad Kötzting ersteigert hat. Mit der Stadtratssitzung am Dienstagabend endete das jahrelange Verfahren um dieses Grundstück und dessen Nutzung. Ursprünglich wollte der Unternehmer in dem Gewerbegebiet an der Arnbrucker Straße ein 5.000 Quadratmeter großes Einkaufszentrum mit mehreren Ladeneinheiten realisieren. Als dafür die Genehmigung nicht erteilt wurde, speckte man die Pläne auf Antrag eines Super- und Getränkemarktes plus Textilfachhandel ab. Mit Verweis auf das Gutachten von Dr. Popien aus dem Jahr 2008 wollte die Stadt im Gewerbegebiet jedoch keine weiteren innenstadtrelevanten Sortimente auf der grünen Wiese zulassen. Sie verhängte Veränderungssperren und machte sich daran, den veralteten Bebauungsplan auf den aktuellen Stand zu bringen. Gegen die Änderung des Bebauungsplans legte Saller Rechtsmittel ein. Um einen langwierigen und teuren Prozess zu vermeiden, einigten sich die beiden Parteien auf einen Kompromiss, für den seit Dienstag Baurecht gilt: Erlaubt sind ein Lebensmittel- plus Getränkemarkt mit insgesamt 2.600 Quadratmetern und eine Ladeneinheit mit 590 Quadratmetern. Diese darf nicht mehr als 200 Quadratmeter für die Kernsortimente Textilien, Drogerie und Schuhe bereithalten.

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