Sitzung

Ortsabrundung auch für Gehstorf

Bauleitplanung und Bauvorhaben im Stadtrat.


Wo darf in Zukunft in Gehstorf gebaut werden? Das soll eine Ortsabrundungssatzung regeln. Erster Schritt dazu ist eine Anliegerversammlung.

Wo darf in Zukunft in Gehstorf gebaut werden? Das soll eine Ortsabrundungssatzung regeln. Erster Schritt dazu ist eine Anliegerversammlung.

Der Bauboom in und um Bad Kötzting hält an. Um auch auf Flächen in Randlagen der Ortsteile bauen zu können, muss eine sogenannte Ortsabrundungssatzung erlassen werden. Eine solche ist nun auch für Gehstorf geplant. Erste Weichen dazu stellte der Stadtrat in seiner Sitzung am Dienstagabend.

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