Neukirchen b. Hl. Blut

Gemeinderat diskutiert über Wallfahrtsplatz


Wallfahrtskirche, Klosterhof und Schule am "Wallfahrtsplatz BA III"

Wallfahrtskirche, Klosterhof und Schule am "Wallfahrtsplatz BA III"

Der Marktrat Neukirchen beim Heiligen Blut hat mit Wirksamkeit ab 1. Januar 1999 eine städtebauliche Sanierungssatzung erlassen. Das Sanierungsgebiet erhielt die Bezeichnung "Marktkern" und gilt für den Neukirchener Ortskern, beginnend ab der Wallfahrtskirche bis zur Lamberger Straße sowie für Hohenbogenstraße, Baderplatz und Freibachstraße. Die Überleitungsvorschrift des Baugesetzbuches sieht für Sanierungssatzungen, die vor dem Inkrafttreten der Neuregelungen im Januar 2007 bekannt gemacht wurden, eine Pflicht der Gemeinde zur Aufhebung spätestens bis zum 31. Dezember 2021 vor. Gleichzeitig wird der Gemeinde aber die Möglichkeit eingeräumt, eine längere Frist für die Durchführung der Sanierung entsprechend festzulegen.

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