Obacht in der Arberregion
Für die Kleine Arberseewand besteht ein Betretungsverbot
6. Februar 2024, 17:05 Uhr
Untere Naturschutzbehörde, Bayerische Staatsforsten, Bergwacht Lam und Gebietsbetreuung weisen gemeinsam auf das Betretungsverbot der Kleinen Arberseewand hin. Die Ausbreitung des Borkenkäfers im vergangenen Jahr habe auch im Naturschutzgebiet Kleiner Arbersee umfangreiche Bekämpfungsmaßnahmen erforderlich gemacht. Dazu mussten große Teile des Fichtenbestandes entnommen werden, was zu ausgedehnten Freiflächen im Bereich der Seewände geführt hat, heißt es in einer Pressemitteilung der Bayerischen Staatsforsten.
Aber auch in diesem Winter dürfe die kleine Arberseewand beziehungsweise das Seeloch nicht betreten oder befahren werden. Das veränderte Erscheinungsbild, das den einen oder anderen Wintersportler anlocken mag, habe nichts daran geändert. Denn nach wie vor gilt: Die Kleine Arberseewand liegt sowohl im Naturschutzgebiet Kleiner Arbersee als auch im Auerwildschutzgebiet. Für beide gilt ein Wegegebot.
Ebenfalls wichtig zu thematisieren sei die Sicherheitslage. "Der Hang sei bei entsprechender Witterung lawinengefährdet, zudem bergen die Baumstümpfe und das liegengebliebene Holz unter dem Schnee ein hohes Gefahrenpotenzial", erklärt die Bergwacht.
Eigentlich genug Gründe, die Kleine Arberseewand nicht zu betreten oder zu befahren. Aus gegebenem Anlass machen die Untere Naturschutzbehörde, die Bayerischen Staatsforsten Bodenmais, die Bergwacht Lam und die Gebietsbetreuung Naturpark nun nochmals darauf aufmerksam. Sie appellieren an die Wintersportler, die Wegegebote einzuhalten. Denn in der kalten Jahreszeit ist auch das Auerwild in den Hochlagen besonders schutzbedürftig. Durch abseits der Wege gehende Wanderer, Skitouren- und Schneeschuhgeher aufgeschreckt, wird es zur sehr energiezehrenden Flucht veranlasst. Aufgrund des Auffliegens und der hohen Fluchtdistanz muss das Auerhuhn rund den zwölffachen Energieaufwand aufbringen als im normalen Zustand. Wiederholen sich die Störungen, kann dies bis zum Tod des Auerhuhns führen.
Vom Mühlriegel über den Kleinen und Großen Arber bis hin zum Bretterschachten sowie zum Kleinen und Großen Arbersee reicht das Wildschutzgebiet für das Auerwild. Zudem besteht für Hunde eine ganzjährige Anleinpflicht. Jeder Erholungssuchende kann einen Beitrag zum Erhalt des Auerhuhns leisten, indem er auf den markierten Wegen bleibt und nur die gespurten Loipen zum Langlaufen nutzt. Schneeschuh- und Skitouren sind auf die als umweltverträglich ausgewiesenen Routen und markierten Wege zu beschränken.