Wegen der Vogelgrippe-Gefahr gilt im Landkreis Cham die Aufstallungspflicht
Auch die Hühner sind in Quarantäne
29. April 2021, 18:28 Uhr aktualisiert am 29. April 2021, 18:28 Uhr
Seit Herbst 2020 breitet sich die Geflügelpest bundesweit aus. Im Landkreis Cham sind insgesamt 18 Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln festgestellt worden. Um nun eine Ausbreitung der H5N8-Viren auf Nutz- bzw. Haustierbestände in der Region zu verhindern, hat die Veterinärbehörde am Landratsamt Cham eine Aufstallungspflicht angeordnet. Zwar wurde am Mittwoch die bayernweite Stallpflicht für Geflügel vom Umweltministerium in München aufgehoben - im Landkreis Cham gilt sie allerdings noch immer, teilt Dr. Reinhold Schoierer vom Veterinäramt Cham am Donnerstagmittag mit. Denn: Der am 29. April eingetroffene Befund einer kürzlich tot aufgefundenen Graugans war positiv. "So kann die Aufstallungspflicht im Landkreis Cham frühestens am 10. Mai enden", gibt Schoierer Auskunft. Was diese Anordnung für Geflügelhalter konkret bedeutet, berichtet Sabine Bielmeier unserer Zeitung.
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