Meinung
Marktplätze im Netz
Verbraucherschutz 2.0
30. Juni 2021, 22:49 Uhr aktualisiert am 30. Juni 2021, 22:49 Uhr
Es ist eines dieser Beispiele, das zu den Horrorvorstellungen von Verbraucherschützern zählt: Der Kunde erwirbt auf einem Internetmarktplatz eine auffallend günstige Version eines Smarthome-Computers wie Alexa, der vorkonfiguriert geliefert wird. Was der Verbraucher nicht weiß: Dieses Gerät wurde manipuliert und erlaubt das Mithören und das Absaugen von persönlichen Daten. Wen kann der Kunde für den Schaden verantwortlich machen?
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