Mobile Kontrollstationen

Straßenverkehrsgesetz - Drohen Fahrverbote und Überwachung?


Eine Messstation für die Luftqualität, wie sie in vielen Städten steht.

Eine Messstation für die Luftqualität, wie sie in vielen Städten steht.

Von Tabitha Nagy

Aus Angst vor der von vielen befürchteten Massenüberwachung verzichtet Schwarz-Rot auf stationäre Anlagen. Stattdessen sollen mobile Kontrollstationen eingesetzt werden.

Berlin - Wiesbaden ist unter den Verkehrspolitikern in Berlin gerade der Musterknabe. Vor allem in der Union loben sie, dass die hessische Landeshauptstadt mittels eines modernen Luftreinhalteplans ein Fahrverbot aushebeln konnte. Die Bundesregierung insgesamt hofft, dass dies auch anderen Städten gelingen wird.

Kontrolle der Fahrverbote, aber keine Massenüberwachung

Gleichzeitig weiß Berlin aber, dass es ohne Fahrverbote nicht abgehen wird, und die wiederum müssen effektiv kontrolliert werden. Die Regierung arbeitet deshalb an einer Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und hat sich angesichts heftiger Datenschutz-Bedenken nun darauf verständigt, nur mit mobilen Geräten zu kontrollieren.

Stationäre Anlagen und die vielfach gefürchtete Massenüberwachung soll es demnach nicht geben. Auch eine flächendeckende Überwachung von Verkehrsverboten wird in Zukunft nicht erlaubt sein - kein Autofahrer muss also fürchten, dass ihm im Rahmen einer Diesel-Fahrverbotskontrolle auch noch der nicht angelegte Gurt oder das Handy am Ohr zur Last gelegt wird. Das überprüfte Fahrzeug wird mit dem Fahrzeugregister des Kraftfahrtbundesamtes abgeglichen. Liegt kein Verstoß vor, werden die Daten sofort gelöscht. Im umgekehrten Fall sollen sie höchstens sechs Monate gespeichert werden.

Kritische Stimmen zu den Plänen der Regierung

Bei einer Anhörung im Verkehrsausschuss des Bundestages gingen den Kritikern diese Regelungen am Mittwoch immer noch zu weit. Sie stoßen sich unter anderem daran, dass zu Beweiszwecken - vergleichbar zu Geschwindigkeitskontrollen - ein Foto des Fahrers angefertigt werden soll. Grüne und Linke fordern statt elektronischer Datensammelei weiterhin die "Blaue Plakette".

Der Deutsche Städtetag hält die von der Bundesregierung vorgesehene Abfrage über das zentrale Fahrzeugregister für nicht ausreichend. "Den Ordnungsbehörden und der Polizei fehlt bisher jegliche Technik für eine automatische Fahrzeugerfassung, so sie denn datenschutzrechtlich zulässig wäre", heißt es beim Städtetag.

Mobile Konrolleinheiten entsprechen der Verhältnismäßigkeit

Der für den Bereich Verkehr zuständige Unions-Fraktionsvize Ulrich Lange hingegen betonte, man habe sich "die Kritik an den Diesel-Kontrollen sehr genau angeschaut und ernst genommen". Es sei nun ein Weg gefunden worden, der die Verhältnismäßigkeit wahre. Kontrollen seien nur stichprobenartig und mit mobilen Geräten möglich. "So schaffen wir die rechtliche Grundlage für Kontrollen, ohne eine dauerhafte Überwachung zu ermöglichen. Das ist eine gute Balance", sagte Lange der AZ.

Die Auffassung der Regierung wird grundsätzlich durch ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Michael Brenner von der Uni Jena gestützt. Er bescheinigt dem Gesetzentwurf die erforderliche Verhältnismäßigkeit. Auch Rechtsprechung und Datenschutz werden demnach eingehalten.

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