Außergerichtliche Einigung
Rechtsstreit beigelegt: Der Wahl-O-Mat ist wieder online
23. Mai 2019, 22:18 Uhr aktualisiert am 23. Mai 2019, 22:18 Uhr
Wenige Tage vor der Europawahl ist der Wahl-O-Mat wieder online. Eine außergerichtliche Einigung macht das möglich. Die Bundeszentrale für politische Bildung sicherte zu, dass er weiterentwickelt wird.
Bonn - Der Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung ist nach mehrtägiger Zwangspause wieder online und soll bei künftigen Wahlen in neuer Form im Internet angeboten werden.
Im Streit um den Wahl-O-Mat sei auf Initiative des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster mit der Partei "Volt Deutschland" eine außergerichtliche Einigung erzielt worden, teilte die Bundeszentrale für politische Bildung in Bonn mit.
Bei künftigen Wahlen werde die Auswertungsseite des Wahl-O-Mat dann ohne eine Beschränkung der Auswahl auf maximal acht Parteien auskommen. Die Nutzer könnten dann selbst entscheiden, mit welchen und mit wie vielen Parteien sie ihre Voten vergleichen wollen. Die Möglichkeit, alle Parteien gleichzeitig über eine einzige Schaltfläche auszuwählen, werde als neue Funktionalität gut sichtbar sein, heißt es in einer Mitteilung der Bundeszentrale zur geplanten Neuerung.
"Volt"-Partei deutet Änderungen beim Wahl-O-Mat an
"Uns ist es wichtig, dass auch der weiterentwickelte Wahl-O-Mat als eine überparteiliche Wahlinformation und keinesfalls als Wahlempfehlung wahrgenommen wird. Aus unserer Sicht ist und war der Wahl-O-Mat auch in seiner bisherigen Form verfassungskonform. Aber der geschlossene Vergleich dient gerade dazu, eine rechtliche Entscheidung in dieser Frage entbehrlich zu machen", erklärte der Präsident der Bundeszentrale, Thomas Krüger, in der Mitteilung.
"Volt Deutschland" erklärte zu der erfolgten Einigung mit der Bundeszentrale, der Wahl-O-Mat werde zur nächsten Wahl in verfassungskonformer Version angeboten, in der die Chancengleichheit zwischen den Parteien sichergestellt sei. "Der Weg ist frei, dass in Zukunft jede Nutzerin und jeder Nutzer frei auswählen kann, mit wie vielen Parteien sie/er die eigenen Antworten vergleichen will." Die freie und informierte politische Meinungsbildung werde so verbessert.
Das Verwaltungsgericht Köln hatte am Montag in einer Eil-Entscheidung beanstandet, dass der Wahl-O-Mat kleinere Parteien benachteilige. Die Richter bemängelten, dass man auf der Seite nur jeweils acht Parteien auswählen könne, um sie mit eigenen Positionen zu vergleichen. Das Gericht verbot der Bundeszentrale, das Internetangebot in seiner derzeitigen Form weiter zu betreiben. Der Wahl-O-Mat ging offline.
Der Wahl-O-Mat soll junge Wähler erreichen
Dem OVG NRW lagen bis Donnerstagabend keine schriftlichen Unterlagen über eine Einigung vor. Dies ist nach Aussagen einer OVG-Sprecherin erforderlich, um das Verfahren abzuschließen. Nur so werde die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Köln außer Kraft gesetzt.
Nach Angaben der Bundeszentrale ist der Wahl-O-Mat seit 2002 im Einsatz, um vor allem junge Wähler zu informieren und zu mobilisieren. "Inzwischen hat er sich dabei als feste Größe für politische Information im Vorfeld von Wahlen etabliert", erklärte sie. Insgesamt sei er seit 2002 vor Bundestags-, Europa- und Landtagswahlen über 71 Millionen Mal genutzt worden.