Urteil zur AfD
Jetzt sollte erst einmal der Verfassungsschutz seinen Job machen
13. Mai 2024, 17:17 Uhr
Die AfD ist vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster auf ganzer Linie gescheitert. Ihr ist es nicht gelungen, mit einer Flut von Beweisanträgen das Verfahren zu verzögern. Sie mag nun über die "Arbeitsverweigerung" des Gerichts schwadronieren: Die Richter haben sich nicht vorführen lassen, sondern "hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte" gesehen, dass die Partei Bestrebungen gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip verfolgt.
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