Kabinett legt Streit nieder
Familiengeld wird auch rückwirkend ausbezahlt
5. Februar 2019, 20:04 Uhr aktualisiert am 5. Februar 2019, 20:04 Uhr
Das Kabinett legt den Streit mit Berlin bei. Die SPD spricht von "handwerklich schlecht".
Mit einer "ergänzenden Klarstellung" im Familiengeldgesetz will die bayerische Staatsregierung den Streit mit dem Bund über die Anrechenbarkeit des Familiengelds auf Hartz IV beilegen. Sie sei überzeugt, dass der Freistaat juristisch die besseren Karten gehabt hätte, sagte Sozialministerin Kerstin Schreyer (CSU). Im Interesse der betroffenen Familien habe Bayern dem Kompromiss mit dem Bundessozialministerium aber zugestimmt, zumal er keine gravierenden Änderungen bedeute: "Dann schreiben wir den Halbsatz in Gottes Namen 'rein."
Seit Einführung des Familiengelds im September hatte die Bundesverwaltung diese Landesleistung von der Grundsicherung abgezogen. Ausgenommen waren Optionskommunen wie München, in denen der Freistaat für die Jobcenter zuständig ist. Beim Familiengeld geht es um monatlich 250 Euro pro Kind im Alter zwischen 13 und 36 Monaten. Ab dem dritten Kind gibt es sogar 300 Euro. 284.000 Familien hätten bisher einen Antrag gestellt, sagt Schreyer. Rund 280 Millionen seien ausgezahlt worden. Betroffen von der Anrechnungsproblematik seien etwa acht Prozent der Antragsteller.
"Förderliche frühkindliche Betreuung" durch Familiengeld
Im Gesetz wird jetzt ergänzend klargestellt, dass Familiengeld gezahlt wird, damit Eltern für eine "förderliche frühkindliche Betreuung" sorgen können. Kontrolliert wird die Einhaltung dieser Vorgabe nicht, teilte Schreyer ergänzend mit. Die betroffenen einkommensschwachen Familien erhalten jetzt das Familiengeld auch rückwirkend.
Die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Doris Rauscher begrüßte die Beilegung des Streits, bezeichnete die Diskussion aber als "völlig überflüssig". Die SPD habe von Anfang an darauf hingewiesen, dass die CSU "ein unausgegorenes und handwerklich schlecht gemachtes Gesetz" vorgelegt habe - "möglicherweise ganz bewusst, um eine Show im Wahlkampf zu inszenieren", mutmaßt Rauscher. Der Staatsregierung wäre kein Zacken aus der Krone gebrochen, wenn sie das Gesetz umgehend nach Einführung mit einer konkreten Zweckbestimmung des Geldes versehen hätte.
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