Meinung

Vertragsverletzungsverfahren

EuGH-Urteile sind bindend


Die heftige Kritik am höchsten EU-Gericht und die Tatsache, dass dessen bereits vorliegende Grundsatzentscheidung ins Gegenteil verkehrt wurde, ließen sämtliche Alarmglocken läuten.

Die heftige Kritik am höchsten EU-Gericht und die Tatsache, dass dessen bereits vorliegende Grundsatzentscheidung ins Gegenteil verkehrt wurde, ließen sämtliche Alarmglocken läuten.

In Brüssel war man empört. Dabei ging es nicht um die Inhalte des Urteils zum Staatsanleihen-Ankaufprogramm der Frankfurter Euro-Bank. Dass Karlsruhe Bundesregierung und Bundestag Versäumnisse vorwarf, war ein innerdeutscher Vorgang. Aber die heftige Kritik am höchsten EU-Gericht und die Tatsache, dass dessen bereits vorliegende Grundsatzentscheidung ins Gegenteil verkehrt wurde, ließen sämtliche Alarmglocken läuten. Denn was würde passieren, wenn demnächst auch andere hohe nationale Richter die Vorrangstellung des EU-Rechtes unterliefen?

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