Kriminalität
EU-Parlament entzieht Meuthen Immunität
15. Februar 2022, 20:49 Uhr aktualisiert am 15. Februar 2022, 20:49 Uhr
Der AfD hat er den Rücken gekehrt. Nun hat das EU-Parlament formal den Weg frei gemacht für mögliche strafrechtliche Ermittlungen gegen den langjährigen Parteichef Jörg Meuthen.
Zweieinhalb Wochen nach seinem Austritt aus der AfD hat das EU-Parlament hat dem heute fraktionslosen Europaabgeordneten und ehemaligen Parteichef Jörg Meuthen die parlamentarische Immunität entzogen.
Die Abgeordneten stimmten mit großer Mehrheit für diesen Schritt, wie am Dienstag in Straßburg verkündet wurde. Damit steht möglichen strafrechtlichen Ermittlungen gegen Meuthen formal nichts mehr im Wege. Nach Angaben aus dem zuständigen Rechtsausschuss des EU-Parlaments geht es um mutmaßlich falsche Angaben in Rechenschaftsberichten der AfD.
Der Abgeordnete gab an, selbst für die Aufhebung seiner Immunität gestimmt zu haben. In einer persönlichen Erklärung fügte Meuthen hinzu, die Aufhebung wäre nicht nötig gewesen, "da ich der Berliner Staatsanwaltschaft schon im vergangenen Frühjahr vollumfängliche und vorbehaltlose Kooperationsbereitschaft zugesagt hatte". Er sei überzeugt, dass sich alle Verdächtigungen gegen ihn als "haltlos und unzutreffend" erweisen würden. "Im Interesse eines möglichst zügigen Abschlusses der staatsanwaltlichen Ermittlungen bleibt es selbstverständlich bei meiner bereits zugesagten vollen Kooperationsbereitschaft."
Aufhebung für Strafverfahren beantragt
Im vergangenen Jahr hatte die Berliner Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Aufhebung der Immunität Meuthens gestellt. In einem Vorschlag des zuständigen Rechtsausschusses des EU-Parlaments für den nun erfolgten Parlamentsbeschluss wird erläutert, die Staatsanwaltschaft habe die Aufhebung beantragt, unter anderem, um wegen des Verdachts auf einen Verstoß gegen das Parteiengesetz ein Strafverfahren einzuleiten.
Der Ausschuss schlägt in dem Dokument vor, die Immunität aufzuheben, "in der Erwägung", dass Meuthen "in seiner Eigenschaft" als AfD-Chef in den Jahren 2016, 2017 und 2018 bei der Vorlage von Rechenschaftsberichten "angeblich unzutreffende" und "angeblich falsche oder unvollständige" Angaben gemacht habe. Genannt werden etwa "angeblich unzutreffende Angaben zu Leistungen in Höhe von insgesamt 89 800 EUR (...), die er von einer schweizerischen Gesellschaft in Form von Anzeigen, Wahlplakaten, Flyern, Plakaten und Grafiken für seinen Wahlkampf als Kandidat der AfD für die Landtagswahl in Baden-Württemberg vom 13. März 2016 erhalten haben soll".
Meuthen hatte die AfD Ende Januar verlassen und das mit einem aus seiner Sicht zu radikalen Kurs vieler AfD-Spitzenfunktionäre begründet. Der 60-Jährige war mehr als sechs Jahre lang Co-Vorsitzender. In Interviews hatte er nach seinem Austritt deutlich gemacht, dass er politisch aktiv bleiben wolle und angedeutet, dass er sich die Mitarbeit in einer anderen Partei oder eine Parteineugründung vorstellen könnte.