2G, Kontaktbeschränkungen, Böllerverbot

Diese Regeln haben Bund und Länder beschlossen


Von mit Material der dpa

Die Spitzen von Bund und Ländern haben sich auf strengere, bundesweitere Corona-Regeln geeignet.

In der Schaltkonferenz am Donnerstag beschlossen die Ministerpräsidenten der Länder zusammen mit der geschäftsführenden Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und deren voraussichtlichem Nachfolger Olaf Scholz (SPD) ein umfangreiches Maßnahmenpaket, um die vierte Corona-Welle zu brechen. Insbesondere auf Ungeimpfte kommt eine ganze Reihe weiterer Beschränkungen zu. Merkel bezeichnete die Lage in der Corona-Pandemie in Deutschland als sehr ernst. Ziel der beschlossenen Maßnahmen sei es, mit den neuen Maßnahmen die Lage in den Intensivstationen zu beruhigen. "Dazu muss die vierte Welle gebrochen worden." Es gebe zwar eine Beruhigung der Infektionslage, aber auf viel zu hohem Niveau.

Eine allgemeine Impfpflicht oder eine Frist für das Auslaufen des "Geimpft"-Status wurde nicht beschlossen. Bund und Länder gehen aber davon aus, dass beides kommen könnte. Bis Jahresende sollen die Pläne dafür klarer werden. An einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht, etwa für Beschäfitgte in der Pflege und in Kliniken, wird bereits gearbeitet.

Ab wann die neuen Maßnahmen gelten sollen, blieb zunächst noch unklar. Die meisten Neuregelungen müssen von den Ländern per Verordnung umgesetzt werden, andere durch Gesetzesänderungen. In Bayern hatte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) den Corona-Kurs bereits zuvor verschärft. Einige Maßnahmen, die nun bundesweit gelten sollen, waren in Bayern bereits in Kraft.

Die beschlossenen Maßnahmen im Überblick:

2G für Geschäfte, Gastronomie und Freizeitveranstaltungen

Die 2G-Regel soll künftig bundesweit auch in Geschäften, der Gastronomie sowie bei Kultur- und Freizeitveranstaltungen gelten - unabhängig von der Inzidenz vor Ort. Zugang erhalten dann nur noch gegen das Coronavirus Geimpfte oder von einer Infektion Genesene. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs, also etwa Supermärkte.

Strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte

Menschen, die nicht gegen das Coronavirus geimpft sind, müssen sich auf strengere Kontaktbeschränkungen einstellen. Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, seien auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind davon ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen beziehungsweise Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten auch ohne gemeinsamen Wohnsitz als ein Haushalt. Auch Bayern muss sich damit auf weitere Verschärfungen einstellen. Hier waren bislang Treffen von maximal fünf Personen aus zwei Haushalten zulässig.

Obergrenze für private Feiern

In Landkreisen und Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 350 gilt künftig auch bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Obergrenze. In Innenräumen dürfen bis zu 50 Personen zusammen kommen, in Außenbereichen bis zu 200 Personen. Die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte gelten weiterhin. Es dürfen also maximal zwei Haushalte mit ungeimpften Personen anwesend sein.

Generelle Maskenpflicht an Schulen

In den Schulen soll generell eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen gelten - auch dort, wo das bisher nicht der Fall war. Ob die Masken auch am Platz getragen werden müssen, blieb zunächst offen. In dem Beschluss heißt es nur: "In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen."

Starke Zuschauer-Einschränkungen bei Großveranstaltungen

Die Teilnehmerzahl für Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen wird deutlich eingeschränkt. Künftig dürfen maximal 30 bis 50 Prozent der Platzkapazität genutzt werden. In Innenräumen sind höchstens 5.000, im Freien höchstens 15.000 Zuschauer zulässig. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat bereits angekündigt, in diesem Punkt noch weiter gehen zu wollen als der Bund. In Bayern sollen Fußballspiele ab dem kommenden Woche nur noch als Geisterspiele (also ohne Zuschauer) stattfinden wollen, sagte Söder nach den Beratungen. Der entsprechende Beschluss soll am Freitag im Kabinett beschlossen werden und zunächst bis zum Jahresende gelten.

Diskos werden bei hohen Inzidenzen geschlossen

Clubs und Diskotheken werden wegen des Ansteckungsrisikos bei hohen Infektionszahlen geschlossen. Als Grenzwert soll dabei eine Sieben-Tage-Inzidenz von 350 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner gelten.

Verkauf von Feuerwerk zu Silvester verboten

Der Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester wird in diesem Jahr erneut verboten. An publikumsträchtigen Plätzen soll es ein Feuerwerksverbot geben.

Apotheker und Zahnärzte dürfen künftig impfen

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie sollen künftig auch Zahnärzte, Apotheker und Pflegefachkräfte Impfungen gegen das Virus vornehmen dürfen. Der Bund werde den Kreis der dazu berechtigten Personen deutlich ausweiten, heißt es in dem Beschluss.