Corona-Virus
Bund und Länder einigen sich auf flächendeckende 2G-Regel
18. November 2021, 17:18 Uhr aktualisiert am 18. November 2021, 17:18 Uhr
Bund und Länder haben sich bei ihren Corona-Beratungen nach Teilnehmer-Angaben am Donnerstag auf flächendeckende Zugangsbeschränkungen im öffentlichen Leben für nicht geimpfte Menschen geeinigt.
So sollen laut Beschlussvorlage nur noch Geimpfte oder Genesene (2G) Zutritt etwa zu Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen, Gastronomie sowie zu körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen haben. Die Maßnahmen sollen dann greifen - sofern noch nicht geschehen -, wenn die für das jeweilige Land ausgewiesene Hospitalisierungsrate den Schwellenwert 3 überschreitet. Das ist die Zahl der in Kliniken aufgenommenen Corona-Patienten je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen.
Wenn der Schwellenwert an fünf Tagen in Folge unterschritten wird, kann laut der Vorlage von den 2G-Regelungen wieder abgesehen werden. Die Einhaltung der Zugangsregelungen werde "konsequent und noch intensiver als bisher kontrolliert". Ausnahmen von der 2G-Regel sind für Kinder und Jugendliche unter 18 möglich.
Wenn die für das jeweilige Land ausgewiesene Hospitalisierungsrate den Schwellenwert 6 überschreitet, soll die sogenannte 2G-plus-Regel gelten. An Orten mir besonders hohem Infektionsrisiko - etwa Diskotheken, Clubs oder Bars - sollen Geimpfte und Genesene demnach zusätzlich einen aktuellen Corona-Test vorzeigen müssen, ergibt sich aus den nach Teilnehmerangaben vereinbarten Punkten der Vorlage.
An der Bund-Länder-Videokonferenz am Donnerstag nahmen neben den Regierungschefs der Länder und Kanzlerin Angela Merkel (CDU) auch der SPD-Kanzlerkandidat und Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) teil, daneben weitere geschäftsführende Bundesminister.
Eine endgültige Einigung auf ein Beschlusspapier gibt es wie bei den vorherigen Runden der Ministerpräsidentenkonferenz erst ganz am Schluss der Bund-Länder-Runde.