Neuregelung für Notfallsanitäter

Bestimmte medizinische Eingriffe erlaubt


In lebensgefährlichen Situationen ist es Notfallsanitätern nun erlaubt, Notfallmedikamente zu verabreichen.

In lebensgefährlichen Situationen ist es Notfallsanitätern nun erlaubt, Notfallmedikamente zu verabreichen.

Von Leonie Meltzer

Tausende Notfallsanitäter in Bayern und Deutschland hätten auf diesen Tag gewartet, sagt ein Sprecher des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) unserer Zeitung. "Wir haben es geschafft." Am Mittwoch hatte der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages sich für eine Reform des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) entschieden, an diesem Donnerstag soll sie im Bundestag beschlossen werden.

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