Fitnessstudios, Freibäder, Kitas, Schulen

Bayern beschließt weitere Corona-Lockerungen


Es soll weitere Corona-Lockerungen geben. Das will das bayerische Kabinett am Dienstag beschließen (Archiv).

Es soll weitere Corona-Lockerungen geben. Das will das bayerische Kabinett am Dienstag beschließen (Archiv).

Von Redaktion idowa und mit Material der dpa

Nach monatelangen strikten Corona-Beschränkungen hat Bayern am 10. Mai reihenweise Corona-Lockerungen eingeleitet. Jetzt hat das Bayerische Kabinett weitere Lockerungen angekündigt. Ein Überblick.

Bei Inzidenz unter 50 nach Pfingsten Präsenzunterricht für alle

In bayerischen Regionen mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 sollen nach den Pfingstferien die Schüler aller Schularten wieder Präsenzunterricht haben - mit Test- und Maskenpflicht. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit Werten zwischen 50 und 165 gibt es auch nach dem 7. Juni demnach lediglich Wechselunterricht.

Bayern lockert Corona-Regeln für Kitas

Bayern lockert die Corona-Regeln für Kitas, Kindergärten und andere Kinderbetreuungseinrichtungen. Nach den Pfingstferien, also ab dem 7. Juni, ist bis zu einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 eingeschränkter Regelbetrieb in festen Gruppen möglich. Bislang liegt der Grenzwert, ab dem es nur noch Notbetreuung geben darf, bei 100. Neu ist, dass die Einrichtungen zweimal wöchentlich Corona-Tests für alle Kinder anbieten müssen - die für die Kinder aber nicht verpflichtend sind. Für Vorschulkinder im letzten Kindergartenjahr gilt der Grenzwert 165 schon ab dem 25. Mai.

Theater- und Kinovorführungen im Freien

Die Menschen in Bayern können bald wieder ins Theater und ins Sportstadion gehen - zumindest unter freiem Himmel. Das Kabinett machte am Dienstag den Weg frei für Theater- und Kinovorführungen im Freien von diesem Freitag an, die unter Einhaltung von Hygienevorschriften und einer Sieben-Tage-Inzidenz von weniger als 100 in der jeweiligen Region vor bis zu 250 Zuschauern gespielt werden dürfen. Bei einer stabilen Inzidenz unter 50 entfällt hier auch die sonst obligatorische Testpflicht. Auch für Musiker gibt es gute Nachrichten: Amateurensembles dürfen ab Freitag zumindest zum Testen wieder zusammenkommen.

Freibäder dürfen öffnen

Ab Freitag dürfen Freibäder bei einer Inzidenz unter 100 öffnen. Sie dürfen allerdings entsprechend ihres Platzangebotes nur eine begrenzte Zahl von Besuchern einlassen. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ist neben einer Terminbuchung ein negativer Corona-Test notwendig, bei einer Inzidenz unter 50 entfällt die Testpflicht auch in diesem Fall.

Fitnessstudios dürfen öffnen

Fitnesstudios zählen nicht mehr zu den Freizeiteinrichtungen. Deshalb dürfen sie ab Freitag öffnen. Das Motto: "Click & Fit". Die Besucher müssen - mit Ausnahme der Sporttreibenden selbst - FFP-2-Masken tragen und einen negativen Test vorlegen.