Nach Ablehnung im Bundesrat
Ampel schließt Vermittlung zum "Sicherheitspaket" nicht aus
21. Oktober 2024, 8:19 Uhr
Die Bundesregierung hat bislang nicht entschieden, ob sie wegen des im Bundesrat gekippten Teils ihres sogenannten Sicherheitspakets den Vermittlungsausschuss anrufen wird. "Die Bundesregierung hat ein Interesse, dass dieser Kabinettsbeschluss, der gefasst wurde, möglichst schnell auch Gesetz wird und umgesetzt wird und angewendet werden kann", sagte die stellvertretende Regierungssprecherin, Christiane Hoffmann, in Berlin.
Dazu, wie die Ampel-Regierung mit der Ablehnung im Bundesrat und den damit verbundenen Forderungen der von der Union geführten Landesregierungen nun umgegangen wird, liefen aber noch interne Abstimmungen, hieß es seitens der Regierung.
Der Bundestag hat das von SPD, Grünen und FDP nach dem Messeranschlag von Solingen beschlossene "Sicherheitspaket" vergangene Woche nach kontroverser Debatte angenommen. Den Teil, der Pläne für den Abgleich biometrischer Daten im Internet durch die Sicherheitsbehörden betrifft, stoppte am Freitag dann aber der Bundesrat.
Die Suche nach Gesichtern und Stimmen mittels einer automatisierten Anwendung sollte nur dann erlaubt sein, wenn dies der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA) oder seine Vertretung von einem Gericht genehmigen lässt. Bei Gefahr im Verzug hätten der BKA-Chef oder einer der drei Vize selbst die Anordnung für maximal drei Tagen treffen müssen.
Unionspolitiker sprachen sich für weitergehende Befugnisse für die Sicherheitsbehörden aus und erneuerten in diesem Zusammenhang auch ihre Forderung nach einer neuen, rechtlich unbedenklichen Form der Verpflichtung zur Speicherung von IP-Adressen.
Zu dem gescheiterten "Gesetz zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung" können Bundestag und Bundesregierung den Vermittlungsausschuss anrufen. Das Gremium ist mit Vertretern von Bundestag und Bundesrat besetzt und kann in solchen Fällen nach Lösungen suchen. Ein zweites Gesetz mit Regelungen zu Leistungen für Asylbewerber und Messerverboten ließ die Länderkammer am Freitag passieren.
Das sogenannte Sicherheitspaket der Bundesregierung sei enttäuschend, halbherzig und unvollständig, sagte Hessens Innenminister Roman Poseck. Ein Vermittlungsverfahren biete die Chance für Korrekturen. Der CDU-Politiker fordert unter anderem Regelungen zur Speicherung und Nutzung von Verkehrsdaten und IP-Adressen - auch zur Terrorabwehr.
Hier steht innerhalb der Ampel vor allem die FDP auf der Bremse. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) favorisiert das Quick-Freeze-Verfahren. Dabei werden die Daten erst dann gespeichert, wenn ein Verdacht auf eine Straftat erheblicher Bedeutung - etwa Mord oder Totschlag - besteht.
Poseck sagte weiter, die Nachrichtendienste brauchten zudem weitere Befugnisse im Darknet. "Dort werden terroristische Aktivitäten in der Regel vorbereitet. Unsere Nachrichtendienste benötigen Mittel, um kryptierte Kommunikation zu entschlüsseln."
Der Grünen-Vorsitzende Omid Nouripour sagte, die Ampel sei generell "gesprächsbereit". Voraussetzung für eine erfolgreiche Einigung wäre aber, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen praktikabel, effizient und rechtlich unbedenklich seien. Die Union agiere häufig nach dem Motto "Wir haben uns etwas überlegt, und das ist das Einzige, was gilt und alles andere nicht", kritisierte der Co-Vorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen. Auf diese Art werde man nicht zu mehr Sicherheit kommen.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) kritisierte die Position der Union. "Es ist unverantwortlich, sich hier so wie die Union ohne jeden vernünftigen Grund in den Weg zu stellen. Hierüber werden wir jetzt mit den Ländern weiter beraten", sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) der "Rheinischen Post".
FDP-Fraktionschef Christian Dürr wandte sich ebenfalls gegen Vorschläge der Union. "Wenn die Union jetzt die anlasslose Vorratsdatenspeicherung statt des gezielten Quick-Freeze-Verfahrens vorschlägt, erinnert mich das sehr an die Freiheitseingriffe während der Corona-Pandemie", sagte Dürr der dpa. "Wir brauchen aber keine Maßnahmen, die sich gegen unbescholtene Bürger richten."
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