Versicherungsschutz
Wie sind Unfälle auf dem Arbeitsweg versichert?
18. Juni 2019, 16:58 Uhr aktualisiert am 18. Juni 2019, 16:58 Uhr
Die gesetzliche Unfallversicherung tritt nicht nur für Unfälle ein, die während der Arbeit oder in der Schule geschehen, sondern auch, wenn sich der Unfall auf dem Weg dorthin ereignet. Diese sogenannten Wegeunfälle sind laut Sozialgesetzbuch ebenfalls abgesichert. Dennoch gibt es viele Fälle, in denen die Unfallversicherung nicht einstehen muss.
Vor über zwei Jahren machte ein kurioser Fall vor dem Landshuter Landgericht Schlagzeilen. Der Kläger zog sich auf dem Heimweg von der Arbeit eine Schulterverletzung zu, konnte den Versicherungsschutz jedoch nicht geltend machen. Das Gericht stufte seinen Heimweg nämlich als Umweg ein, da er von seinem üblichen Arbeitsweg leicht abwich, um nach seiner Katze Ausschau zu halten. Die Richter urteilten: Jede "privat motivierte Verrichtung" kann den Versicherungsschutz sofort beenden. Laut den Experten von ARAG sind Wegeunfälle zwar Arbeitsunfällen gleichgestellt, aber bereits kleine Umwege haben Folgen für den Versicherungsschutz.
Beim Tanken
Muss der Arbeitnehmer tanken, um zur Arbeit zu kommen, greift die gesetzliche Unfallversicherung ebenfalls. Nach dem Tanken lebt der Versicherungsschutz wieder auf, sobald der Versicherte seinen Weg wieder erreicht - allerdings nur, wenn die Unterbrechung nicht länger als zwei Stunden gedauert hat.
Wenn der Tank aber noch ausreichend gefüllt ist und somit auf dem Weg zur Arbeit nicht notwendig wäre, muss die Versicherung bei einem Unfall nicht zahlen. Gleiches gilt für kurze Unterbrechungen des Arbeitswegs aus privaten Gründen, beispielsweise für Einkäufe oder Besuche.
Im Home-Office
Der versicherte Arbeitsweg beginnt nach Auskunft der Experten erst an der Außentür des Wohngebäudes. Daher liegt kein Wegeunfall vor, wenn ein Arbeitnehmer im Home-Office in der eigenen Wohnung arbeitet und beispielsweise auf dem Weg zum Schreibtisch stürzt.
Diese Umwege sind versichert
Wenn der Versicherte sein Kind auf dem Weg zur Arbeit zur Betreuung bringt - egal ob zur Oma, Tagesmutter oder in die Kita - ist dieser Weg versichert. Experten weisen allerdings darauf hin, dass der Versicherungsschutz nur besteht, wenn der Versicherte im Anschluss auch tatsächlich zur Arbeit fährt. Auch Umwege bei Fahrgemeinschaften haben keinen Einfluss auf den Versicherungsschutz.
Zusätzlich gesetzlich versichert sind Menschen, die Blut spenden. Der Bedarf an Blutspenden ist nach wie vor ungebrochen hoch. Die Versicherung dient dazu, die Spender entsprechend zu schützen. Laut Versicherungsexperten ist sogar der Weg zur Spende und wieder nach Hause versichert. Damit der Schutz greift, muss der Betroffene den Blutspendedienst über den Unfall informieren.