Fasching
Tipps zum Schutz vor Taschendieben und K.O.-Tropfen
2. Februar 2016, 10:02 Uhr aktualisiert am 2. Februar 2016, 10:02 Uhr
Helau und Alaaf! Viel wird gefeiert, viel gelacht und getrunken. Zur Faschingszeit wollen viele Menschen zu ihrem Spaß kommen - Kleinkriminelle aber auch zu ihrem Diebesgut. Wegen der großen Menschenansammlungen und dem bunten Feiern häufen sich gerade in dieser Jahreszeit die kleinkriminellen Delikte. Die Polizei Dorfen warnt deshalb davor, gerade jetzt zu bedenkenlos zu feiern und damit Taschendieben und potentiellen Sexualverbrechern aufzuliegen. Besondere Vorsicht ist also in Lokalen, im Gedränge auf Festen und auch in den öffentlichen Verkehrsmitteln geboten.
"Taschendiebe gehen zumeist arbeitsteilig in Teams von mehreren Personen vor. Einer oder mehrere Täter lenken das Opfer ab, ein anderer greift zu und entwendet die Wertsachen, zum Beispiel Geldbörsen oder Smartphones", weiß Gerhard Klotter, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Das Repertoire der Taschendiebe ist äußerst umfangreich, fast täglich werden neue Tricks bekannt. Die Aufklärungsquote ist gering, da die Tat von den Opfern häufig nicht gleich bemerkt wird.
Wie kann ich mich am besten vor Taschendieben in Acht nehmen?
- Nehmen Sie nur so viel Bargeld mit, wie Sie tatsächlich benötigen.
- Tragen Sie Geld und Zahlungskarten sowie Papiere immer in verschiedenen verschlossenen Innentaschen der Kleidung möglichst dicht am Körper.
- Tragen Sie Ihre Hand- oder Umhängetasche immer mit der Verschlussseite zum Körper.
- Halten Sie Ihre mitgeführte Tasche stets geschlossen.
- Lassen Sie Ihre Handtasche oder Jacke niemals unbeaufsichtigt.
Dringend wird jedem ans Herz gelegt, sich insbesondere auch vor K.O.-Tropfen zu schützen. Augen auf, was getrunken wird, von wem das Getränk stammt, wie lange das eigene Getränk unbeachtet auf dem Tisch herumsteht. Denn wer einmal über solche K.O.-Getränke willen- und wehrlos gemacht wurde, kann leicht Opfer eines sexuellen Verbrechens werden.
Gegenseitig aufeinander aufpassen
K.O.-Tropfen werden zumeist auf Partys oder in Diskotheken in die offenen Getränke der Opfer verabreicht. Deshalb muss aber niemand auf das Feiern in größerer Runde verzichten: "Man kann sich schützen, indem man seine Getränke grundsätzlich selber bestellt, entgegennimmt und immer im Blick behält. Offene Getränke von Fremden sollte man ablehnen" rät Gerhard Klotter, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes.
Wer sich nach einem Getränk unwohl fühlt und zudem unerklärliche motorische oder psychische Auffälligkeiten spürt, sollte auf keinen Fall allein bleiben. Nicht nur um die Täter fernzuhalten, sondern auch weil man ärztliche Hilfe benötigen könnte. Am besten ist es, Freunde oder das Personal um Hilfe zu bitten. Klingen die Beschwerden nicht ab oder verschlimmern sich sogar, sollte ein Notarzt gerufen werden. Wichtig ist schnell zu handeln, denn manche Mittel, die als K.O.-Tropfen eingesetzt werden, sind schon wenige Stunden nach der Einnahme nicht mehr in Blut und Urin nachweisbar.
Außerdem sollten Opfer Anzeige bei der Polizei erstatten. "Das Verabreichen von K.O.-Tropfen kann verschiedene Straftatbestände erfüllen, zum Beispiel gefährliche Körperverletzung oder Verstöße gegen das Betäubungs- bzw. Arzneimittelgesetz. Nur mit Hilfe einer Anzeige ist es möglich Täter zu ermitteln und mögliche weitere Opfer vor Schaden zu bewahren", betont Klotter.
Wie kann ich am besten verhindern, Opfer von K.O.-Getränken zu werden?
- Getränke bei der Bedienung bestellen und selbst entgegennehmen.
- Von Unbekannten keine offenen Getränke annehmen.
- Offene Getränke nicht unbeaufsichtigt lassen.
- Bei Übelkeit Hilfe beim Personal suchen.
- Freundinnen und Freunde achten aufeinander und lassen ihre Getränke nicht aus den Augen.
- Freundinnen und Freunde holen im Ernstfall sofort ärztliche Hilfe für das Opfer und verständigen das Personal.