Nach Munitionsaffäre
Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen früheren KSK-Kommandeur
4. Februar 2022, 11:12 Uhr aktualisiert am 4. Februar 2022, 11:12 Uhr
Nach der Munitionsaffäre beim Kommando Spezialkräfte (KSK) hat die Staatsanwaltschaft Tübingen Anklage gegen den früheren KSK-Kommandeur, Brigadegeneral Markus Kreitmayr, erhoben. Die Anklagebehörde werfe ihm unterlassene Mitwirkung bei Strafverfahren (Paragraf 40 Wehrstrafgesetz) vor, sagte der Erste Staatsanwalt Nicolaus Wegele am Freitag.
Hintergrund ist laut Wegele, dass bei der jährlichen Munitionsinventur für das Jahr 2019 erhebliche Fehlbestände im KSK-Munitionslager in Calw entdeckt wurden. Der Wert der fehlenden Munition habe rund 28 000 Euro betragen. Der Inventurbericht sei dem Brigadegeneral bekannt gewesen, sagte Wegele. Kreitmayr habe daraufhin entschieden, dass die Soldaten straffrei und anonym Munition zurückgeben können.
Dabei sei mehr Munition abgegeben worden, als der Fehlbestand aufwies. Der Kern des Vorwurfs sei, dass der damalige KSK-Kommandeur zumindest damit hätte rechnen müssen, dass die Munition zum Teil gestohlen worden war. Durch die anonyme Rückgabe der Munition sei die Verfolgung dieser Straftaten unmöglich gemacht worden, sagte Wegele.
In einer Stellungnahme der Rechtsanwälte Bernd Müssig und Christian Mensching hieß es, die gegen Kreitmayr in der Anklage erhobenen Vorwürfe seien tatsächlich und rechtlich unbegründet.
Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt Kreitmayr als unschuldig.