Von fünf auf 10.000 Euro

Kurioser Krug beschäftigt Münchener Gericht


Die Prähistorikerin Kerstin Beck präsentiert einen "Bartmannskrug", der 2002 vom Elbe-Hochwasser in Hitzacker freigespült wurde. So ähnlich dürfte auch das Münchener Exemplar ausgesehen haben. (Symbolbild)

Die Prähistorikerin Kerstin Beck präsentiert einen "Bartmannskrug", der 2002 vom Elbe-Hochwasser in Hitzacker freigespült wurde. So ähnlich dürfte auch das Münchener Exemplar ausgesehen haben. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa und mit Material der dpa

Ein skurriler Rechtsstreit um einen vermeintlich billigen Keramikkrug vom Flohmarkt hat das Landgericht München II beschäftigt. Der auf einem Münchner Flohmarkt für fünf Euro erstandene Krug mit Zinndeckel stellte sich nämlich später als Antiquität aus dem 16. Jahrhundert heraus - im Wert von etwa 10.000 Euro.

Der Flohmarktkäufer aus dem Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen hatte den Krug ursprünglich für 1.000 Euro über eine Internetplattform weiterverkaufen wollen. Ein Käufer aus Jülich in Nordrhein-Westfalen kaufte das gute Stück zu dem Preis - bekam den Krug aber nicht.

Der Grund: Der Oberbayer hatte mittlerweile erkannt, welche Kostbarkeit er da auf dem Flohmarkt ergattert hatte, und wollte er den sogenannten "Bartmannskrug" aus dem Westerwald nicht mehr hergeben. Der Internetkäufer zog vor Gericht, weil er den Krug, der vermutlich aus der der Töpferwerkstatt des bekannten Künstlers Anno Knütgen stammte, unbedingt haben wollte.

Wie das Landgericht am Donnerstag berichtete, musste es letztlich doch nicht urteilen. Nach einigem Verhandeln einigten sich die beiden Parteien darauf, dass der Krug nun für 4.000 Euro nach Jülich geht.

"Ende Krug - alles Krug", kommentierte eine Justizsprecherin.