Zu teuer?

Kartellamt will Hausmüllentsorgung unter die Lupe nehmen


Das Bundeskartellamt will jetzt Müll-Entsorgungsunternehmen unter die Lupe nehmen. Der Verdacht: überhöhte Preise wegen mangelnden Wettbewerbs.

Das Bundeskartellamt will jetzt Müll-Entsorgungsunternehmen unter die Lupe nehmen. Der Verdacht: überhöhte Preise wegen mangelnden Wettbewerbs.

Von Manfred Fischer / Onlineredaktion

Das Bundeskartellamt hat Zweifel daran, dass der Wettbewerb bei der Hausmüllentsorgung richtig funktioniert. Viele Verbraucher könnten deshalb zu hohe Müllgebühren zahlen. Eine aufwendige Branchenuntersuchung soll nun Klarheit bringen.

Das Bundeskartellamt will die Müllgebühren in Deutschland überprüfen. Die Wettbewerbsbehörde sieht Anzeichen dafür, dass der Wettbewerb in der Müllbranche nicht richtig funktioniert. Es bereitet deshalb eine Sektoruntersuchung zur Hausmüllentsorgung vor, in der das Geschäftsgebaren der Branche durchleuchtet werde soll, wie ein Kartellamtssprecher am Montag mitteilte. Zuvor hatte die "Welt" über die Absichten der Behörde berichtet.

"Wir haben den Eindruck gewonnen, dass der Wettbewerb in der Abfallwirtschaft nicht mehr richtig funktioniert", zitierte die Zeitung Eva-Maria Schulze, die Vorsitzende der 4. Beschlussabteilung bei der Bonner Behörde. Einen konkreten Verdacht gebe es zwar nicht. Aber es sei auffällig, dass immer weniger Entsorgungsbetriebe an der Ausschreibung von Aufträgen teilnähmen.

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Auffällig sind demnach auch die Unterschiede in der Höhe der Müllgebühren in den einzelnen Kommunen. Mit Behältern und Sammelrhythmen sei das aus Sicht des Kartellamts nicht mehr zu erklären, berichtete die Zeitung. Untersuchen will die Wettbewerbsbehörde dem Bericht zufolge auch, warum sich in einigen Regionen große Entsorgungsfirmen gemeinsam an Ausschreibungen beteiligt hätten, statt gegeneinander anzutreten.

"Das hat schon ein Geschmäckle"

Das Bundeskartellamt kann nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen Sektoruntersuchungen einleiten, wenn "starre Preise oder andere Umstände" vermuten lassen, dass der Wettbewerb dort nicht mehr richtig funktioniert. Ein konkreter Anfangsverdacht auf verbotene Wettbewerbsabsprachen ist dazu nicht nötig. Bei ihren Prüfungen stehen der Kartellbehörde umfangreiche Ermittlungs-, Beweiserhebungs- und Auskunftsrechte zur Verfügung.

In der Vergangenheit führten Sektoruntersuchungen in einigen Fällen zur Einleitung von Verfahren gegen konkrete Unternehmen, in anderen Fällen blieben die Untersuchungen folgenlos.

Der Frankfurter Kartellrechtler Dario Struwe von der Kanzlei FPS begrüßte die Pläne des Kartellamtes: "Man wundert sich schon, warum die Müllentsorgung in vergleichbaren Kommunen teilweise viel teurer ist als in anderen. Gäbe es einen funktionierenden Wettbewerb, müssten die Preise eigentlich ungefähr gleich sein. Das hat schon ein Geschmäckle", sagte er. "Es muss schon Indizien für Wettbewerbseinschränkungen geben. Ohne Verdachtsmomente würde das Kartellamt nicht mit einer Untersuchung beginnen. Das ist einfach zu aufwendig."

Laut "Welt" dürfte die Sektoruntersuchung rund eineinhalb Jahre dauern. Die Abfallwirtschaftsbetriebe der Kommunen seien von der Prüfung nicht betroffen.