München

Geldstrafe und Freispruch gefordert für Schläge gegen Heino Ferch


Die beiden wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagten Männer im Alter von 31 (M) und 32 (l) Jahren stehen am 23.09.2015 in München (Bayern) im Amtsgericht im Sitzungssaal.

Die beiden wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagten Männer im Alter von 31 (M) und 32 (l) Jahren stehen am 23.09.2015 in München (Bayern) im Amtsgericht im Sitzungssaal.

Von Katharina Binder

Oktoberfestzeit in München. Die Stimmung steigt, der Pegel auch, es kommt zum Streit. Nicht ungewöhnlich, wenn nicht Heino Ferch dabei wäre. Bei einer Schlägerei wird der Schauspieler verletzt, zwei Männer kommen vor Gericht. Nun könnte das Urteil fallen.

Im Prozess um eine Prügelei mit dem Schauspieler Heino Ferch (52) hat die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe für einen angeklagten Ex-Fußballprofi und einen Freispruch für dessen Mitangeklagten gefordert. Der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung habe sich in der Verhandlung nicht erhärtet, sagte der Staatsanwalt am Montag vor dem Amtsgericht München. Es sei darum von einfacher Körperverletzung auszugehen. Dem einen Angeklagten sei eine Beteiligung an der Schlägerei überhaupt nicht nachzuweisen.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 50 Euro für den Fußballer, der heute als Versicherungsmakler arbeitet und als Amateur für einen Oberliga-Verein spielt. Den Forderungen schloss sich die Nebenklage weitgehend an. Die Verteidiger forderten Freispruch für beide Angeklagten. Das Urteil wurde für den Nachmittag erwartet.

Die Prügelei, zu der sich beide Angeklagten vor Gericht nicht äußerten, hatte im vergangenen Jahr nach einem Oktoberfest-Besuch in einem Münchner Club stattgefunden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft fiel Ferch infolge der Schlägerei für einen geplanten Filmdreh aus. Dadurch sei ein Schaden von 300.000 Euro entstanden.