Bald ungültig

Frist für Umtausch von Papierführerscheinen endet am 19. Januar 2025


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Bis zum 19. Januar müssen die Jahrgänge 1965 bis 1970 ihre alten Papierführerscheine umtauschen (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Die alten grauen und rosafarbenen Papierführerscheine und auch ältere Scheckkartenführerscheine verlieren demnächst ihre Gültigkeit. Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in einen neuen fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden, teilt eine Sprecherin des Landkreises Regenburg mit. Weil dieser sogenannte Pflichtumtausch viele Menschen betreffe, wird er über mehrere Jahre verteilt. So sollen Wartezeiten für die Bürger sowie Überlastungen bei den Behörden vermieden werden. Derzeit sind die Inhaber von Papierführerscheinen der Geburtsjahrgänge 1971 oder jünger aufgerufen, ihren (Papier)Führerschein bis 19. Januar 2025 umzutauschen.

Umtausch ist verpflichtend

Nach Ablauf der Umtauschfrist verliert der alte Führerschein seine Gültigkeit. Wer mit dem alten Führerschein weiterfährt, riskiere ein Verwarngeld. Eine Gesundheits- oder sonstige Prüfung sei in der Regel mit dem Pflichtumtausch nicht verbunden – es handelt sich lediglich um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Die alten Fahrberechtigungen werden in die neuen Fahrerlaubnisklassen umgeschrieben. Der neu ausgestellte Führerschein wird auf 15 Jahre befristet. Wichtig ist die Unterscheidung, dass die Fahrerlaubnis selbst – also die Berechtigung zum Führen eines Fahrzeugs – weiterhin unbefristet gilt. Nur das Führerscheindokument muss nach den 15 Jahren wieder neu ausgestellt werden.