Ärger um No-Show-Klausel

Flug verpasst: So werden Passagiere abgezockt


Wer den Hinflug versäumt, dem verfällt oft auch der Rückflug. Dagegen wehren sich Verbraucherschützer.

Wer den Hinflug versäumt, dem verfällt oft auch der Rückflug. Dagegen wehren sich Verbraucherschützer.

Von Guido Verstegen / Online

Wer zu spät zum Check-in kommt, erhält die Hälfte des Ticketpreises zurück. Das verschweigen viele Fluggesellschaften. Es ist nicht der einzige Trick, um Kunden zu betrügen.

"Der Schalter ist leider schon geschlossen": Es ist der Albtraum für Flugreisende. Ein paar Minuten zu spät am Check-in - und der Urlaubsflieger hebt ohne einen ab. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern kostet auch richtig viel Geld. So wie im Fall von Helene Weber (Name geändert).

Nachdem sie ihren 700-Euro-Flug nach Mexiko verpasst hatte, teilte ihr das Online-Reisebüro mit, dass durch den Nichtantritt der Reise auch der Rückflug verfallen sei - so wolle es die sogenannte No-Show-Klausel. Steuern, Flughafengebühren und Zuschläge bekäme Weber zwar theoretisch erstattet. Die Bearbeitungsgebühr sei aber höher als die Erstattungssumme.

Kampf um die Abschaffung der No-Show-Klausel

Verbraucherschützer können bei solchen Aussagen nur den Kopf schütteln. "Fluggesellschaften, aber vor allem Zwischenvermittler wie Opodo oder Expedia versuchen das immer wieder", erklärt ein Sprecher der Verbraucherzentrale. Dabei seien No-Show-Klauseln in Verträgen mit deutschen Verbrauchern seit einer Klage des Verbands im Jahr 2010 illegal - der Rückflug muss also komplett erstattet werden.

"Gerichte haben in der Vergangenheit immer zugunsten der Fluggäste entschieden", versichert der EU-Verkehrsexperte Michael Cramer (Grüne). Er kämpfte jahrelang im Verkehrsausschuss des Europaparlaments dafür, die No-Show-Klausel EU-weit abzuschaffen - ohne Erfolg.

Prinzipiell sind zwar alle Länder dafür, aber ein Konflikt zwischen Gibraltar und Großbritannien verhindert bislang eine Einigung. Möglicherweise platzt der gordische Knoten, wenn das Land die EU verlässt. "Das wäre das einzig Gute am Brexit", sagt Cramer trocken.

ADAC: Viele Anbieter sitzen Beschwerdeschreiben aus

Gebühren für die Stornierung zu verlangen, ist auch unzulässig - egal, aus welchem Grund die Reise nicht angetreten wurde. Das hat der EuGH entschieden. Fluggesellschaften und Online-Reisebüros müssen also Steuern, Gebühren und Zuschläge ohne Abzüge zurückzahlen. Diese müssen sie nicht entrichten, wenn der Passagier nicht im Flugzeug sitzt. Anderslautende Vertragsklauseln sind unwirksam.

Dennoch sitzen viele Anbieter Beschwerdeschreiben einfach aus, bestätigt der ADAC. Passagiere sollten sich das nicht bieten lassen: Diese Gebühren machen oft mehr als die Hälfte des Flugpreises aus. Wenn Unternehmen partout kein Geld zurückzahlen wollen, können sich Verbraucher an geld-fuer-flug.de wenden.

Online-Musterschreiben für Erstattung bei Flugstornierungen

Die Firma kauft Kunden Erstattungsansprüche ab und geht dann im eigenen Namen gegen die Airlines vor - rückwirkend für die letzten drei Jahre. Obwohl letztlich jeder Fall erfolgreich sei, müsse bei Billigfluggesellschaften jeder einzelne Fall vor Gericht gebracht werden, sagt Firmenchef Benedikt Quarch. "Die Diskrepanz zwischen Recht haben und Recht bekommen ist leider sehr groß."

Helene Weber schrieb ihrem Online-Reisebüro auf eigene Faust. Nachdem über Wochen alle Rückzahlungsforderungen abgewiesen wurden, suchte sie im Internet ein Musterschreiben für die Erstattung bei Flugstornierungen - vier Stunden später wurden ihr knapp 500 der 700 Euro für die Flüge zurücküberwiesen. Obwohl sich Airlines und Online-Reisebüros immer wieder mit den gleichen Ausreden herauszureden versuchen, hat sich noch keine Staatsanwaltschaft damit befasst. Zeit wär's.

Passagier-Recht: So viel Geld gibt's zurück

Bei kurzfristigen Annullierungen und Verspätungen von mehr als drei Stunden müssen Airlines ihre Passagiere entschädigen - aber nicht immer.

Wichtig ist, dass kein "außergewöhnlicher Umstand" vorliegt. Das kann eine Flughafensperrung sein. In diesem Fall ist die Airline von der Zahlungspflicht befreit. 250 Euro Entschädigung sind es bis 1.500 Kilometer Flugstrecke, 400 Euro bei 1.500 bis 3.500 Kilometern und 600 Euro bei mehr als 3.500 Kilometern.

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