Brandenburg
Flüchtiger aus Sicherungsverwahrung gefasst
28. Februar 2023, 18:55 Uhr aktualisiert am 28. Februar 2023, 21:03 Uhr
Auf einem Hochsitz an einem Feld hielt er sich vor der Polizei versteckt: Zwei Wochen nach seiner Flucht hat augenscheinlich ein Hinweis aus der Bevölkerung nun die entscheidende Spur zu dem verurteilten Sexualstraftäter aus der Sicherungsverwahrung in Brandenburg an der Havel gebracht.
Der Mann hatte in Begleitung von Justiz-Bediensteten Ausgang und konnte in einem Berliner Einkaufszentrum an der Gedächtniskirche entkommen. Seitdem wurde bundesweit gefahndet. Der Zugriff der Polizei erfolgte nördlich der Stadt Nauen bei Berlin.
Die Einsatzkräfte trafen ihn entkräftet auf dem Hochsitz an, wie ein Polizeisprecher sagte. Bei ihren Ermittlungen konzentrierten sich die Einsatzkräfte seit Tagen auf ein Suchgebiet rund um Nauen, wo der Gesuchte früher gelebt hatte. Wie die Polizeidirektion West mitteilte, führten ein erhöhter Fahndungsdruck und ein gezielter Einsatz nach einem Bürgerhinweis zur Festnahme.
"Der Entwichene wurde durch die sichtbaren und verdeckten polizeilichen Maßnahmen zunehmend isoliert und in eine Lage gebracht, aus der heraus er dann widerstandslos festgenommen werden konnte", sagte der Leiter der Fahndungsmaßnahmen, Lars Brückner, laut Mitteilung. Auch Zielfahnder, Spürhunde, Drohnen und ein Hubschrauber kamen für die Fahndung zum Einsatz. Nach seiner Festnahme kam er in die Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel.
Am Mittwoch vor zwei Wochen (15.Februar) war der 64-Jährige, der wegen Totschlags und Sexualverbrechen zu einer hohen Freiheitsstrafe verurteilt worden war, geflohen. Er hatte Ausgang bekommen und war in Begleitung zweier Justiz-Bediensteter nach Berlin gefahren. Im Europa-Center nahe dem belebten Kurfürstendamm ließen sie ihn nach Darstellung des Justizministeriums kurze Zeit aus den Augen.
Seit 2017 ist der Mann in Brandenburg an der Havel in der Sicherungsverwahrung untergebracht. Die Sicherungsverwahrung soll die Bevölkerung vor besonders gefährlichen Tätern schützen, die ihre Strafe bereits abgesessen haben. Voraussetzung für die Anordnung ist, dass psychiatrische Gutachter den Täter weiter als gefährlich einstufen. Anspruch auf Ausgang haben sie aber.
Justizministerin Hoffmann hatte den Ausflug nach Berlin im Landtag in Potsdam verteidigt und gesagt, es gebe die Pflicht, die Sicherungsverwahrten auf ein Leben in Freiheit vorzubereiten. Sie verwies auf ein Gutachten von April 2022, in dem der Mann nicht als so hochgefährlich eingestuft werde, dass er flüchte und schwere Straftaten begehe. Die Umstände der Flucht haben aber ein politisches Nachspiel und sollen Thema im Rechtsausschuss des Landtages werden.