Winterzeit
Darf man fremde Tiere füttern?
12. November 2020, 13:37 Uhr aktualisiert am 12. November 2020, 14:31 Uhr
Was tun, wenn einem in der kalten Jahreszeit Tiere über den Weg laufen, die vermeintlich hungrig sind? Hier sollte man einige Dinge beachten.
Um welche Tiere handelt es sich und wem gehören sie? Das sind die zunächst wichtigen Fragen. Wenn der Nachbarshund oder die Katze mal im Garten vorbeikommt, dann kann man schon ein tiergerechtes Leckerli verfüttern. Solange die Verteilung eine Ausnahme darstellt und das Futter nicht gesundheitsschädlich ist, ist das nach Angaben der Rechtsexperten der Arag-Versicherung unproblematisch. Anders sieht es dagegen aus, wenn einem der Besitzer das Füttern ausdrücklich untersagt hat. Dann droht ein Unterlassungsanspruch, wenn man doch füttert.
Neben den schätzungsweise 34 Millionen Haustieren in Deutschland gibt es natürlich auch wilde Tiere. Grundsätzlich ist es erlaubt, im eigenen Garten oder auf dem Balkon etwa Wildvögel und -katzen zu füttern. Im Prinzip kann auch der Vermieter das nicht verbieten. Eine Ausnahme liegt vor, wenn die Fütterung zu Schäden am Haus oder für andere Mitbewohner führt. Bei starker Verschmutzung oder dem Anlocken von unerwünschten Tieren wie etwa Tauben oder Ratten kann die Fütterung untersagt werden. Zu beachten ist auch: Wenn die Kommune ein Fütterungsverbot verhängt hat, können Privatgrundstücke eventuell mit eingeschlossen sein.
Im Freien kann der Tierfreund Tauben, Gänse und Enten füttern, solange das kommunale Recht das nicht verbietet. Ansonsten droht ein Bußgeld. Wer beispielsweise in großen Städten wie Hamburg oder Stuttgart trotz eines bestehenden Verbots Tauben füttert, kann mit zu 5.000 Euro bestraft werden.
Auch das Füttern von wildlebenden Waldbewohnern wie etwa Füchsen, Rehen oder Wildschweinen ist zunächst verboten. Zwar gibt das Bundesjagdgesetzes den Bundesländern die Freiheit, zu entscheiden, ob die Fütterung gänzlich verboten wird oder von einer Sondererlaubnis abhängig gemacht wird. In der Praxis ist es Spaziergängern und Wanderern aber bundesweit verboten, Wild zu füttern. Verstöße gegen die Verbote können mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Lediglich Jägern und Förstern ist das Füttern in Notzeiten wie harten Wintern erlaubt.
Übrigens: Auch wenn es örtlich erlaubt ist, Tiere zu füttern, tut man der Natur damit möglicherweise keinen Gefallen. Systematische Fütterung von zum Beispiel Enten kann zu einem Überangebot an Nahrung führen, wodurch die Population explosiv ansteigt und das natürliche Gleichgewicht zwischen den Tierarten gestört wird.