Bayerische Verbraucherzentrale warnt

Betrugsgefahr! Warum Sie die Jahreszahl 2020 nicht abkürzen sollten


Ob bei Verträgen oder wichtigen Formularen: Die Jahreszahl sollten sie 2020 sicherheitshalber ausschreiben.

Ob bei Verträgen oder wichtigen Formularen: Die Jahreszahl sollten sie 2020 sicherheitshalber ausschreiben.

Von Agnes Kohtz

Es ist eine weit verbreitete Gewohnheit, die Jahreszahl in Datumsangaben abzukürzen. Im Jahr 2020 sollten Sie hier aber eine Ausnahme machen. Die AZ erklärt Ihnen, warum.

München - Auch im digitalen Zeitalter kommt man bei Verträgen und wichtigen Formularen um eine handschriftliche Unterschrift mit Datum meist nicht herum. Gang und gäbe ist es hier auch, das Datum abzukürzen und nur die letzten zwei Ziffern des Jahres zu schreiben. Das sollten Sie sich für dieses Jahr jedoch abgewöhnen, warnt unter anderem die Verbraucherzentrale Bayern

2020 bei Verträgen nicht abkürzen

Es bestehe die Gefahr, dass Betrüger der 20 einfach noch zwei Zahlen hinzufügen und damit ein Dokument beispielsweise auf 2016 vordatieren. Die Betrüger könnten so behaupten, dass der Vertrag schon vor mehreren Jahren abgeschlossen wurde, und eventuelle Zahlungsansprüche geltend machen.

Sicher ist sicher: Datum ausschreiben

Alternative wäre, bei wichtigen Dokumenten immer auf einen Durchschlag zu bestehen, oder Verträge nur mit hundertprozentig vertrauenswürdigen Parteien abzuschließen. Am einfachsten ist es aber sicher, das Datum einfach konsequent auszuschreiben.

Keine Sorge: Auf persönlichen Briefen oder der Postkarte aus dem Urlaub können Sie hingegen natürlich wie gewohnt die Abkürzung verwenden.

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